In der der Sitzung des Stadtrates am 25.11.2020 wurde auf Basis des
Antrags der Fraktionen WIDAB und CDU (Vorlage VII/0159/20/4) beschlossen, dass
es eine finanzielle Unterstützung zur Verbesserung der Infrastruktur in den Ortschaften
der Stadt Aschersleben in Höhe von 100.000 EUR geben soll.
Die Ortschaften hatten die Möglichkeit, bis zum 31.03.2021 entsprechende
Vorschläge bei der Stadtverwaltung einzureichen. Vorgeschlagen werden konnten sowohl investive als auch
nichtinvestive Maßnahmen. Auf Basis dieser
Vorschläge wurde die beiliegende Tabelle erstellt und – sofern noch keine
Kostenangebote vorlagen – mit Schätzwerten zur finanziellen Größenordnung
versehen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
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Liste
der vorgeschlagenen Maßnahmen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsausschuss beschließt:
Die in der Anlage aufgeführten
Maßnahmen werden gemäß den dort angegebenen Kosten aus dem Gesamtbudget von
100.000 € finanziert.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
1.1.1.12.5211000 |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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