Betreff
Satzung zur 4. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0291/21
Aktenzeichen
jor-jae
Art
Beschlussvorlage

Auf Grund eines Anwendungsfalles ohne Leitungssicherung ist die Änderung des § 12 der Vierten Änderungssatzung erforderlich geworden, um zum Einen für die Grundstückseigentümer nachvollziehbar und verständlich zu sein und zum Anderen im Bedarfsfall die betreffenden Eigentümer im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung auf satzungsrechtlicher Grundlage zu verpflichten.

 

Der geänderte § 12 Abs. 5 regelt nun eindeutig, dass die beteiligten Grundstückseigentümer die gemeinsam genutzte Grundstücksentwässerungsanlage auf dem jeweils fremden Grundstück durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit zu sichern haben.

 

Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit hat sowohl bei der Teilung von Grundstücken oder beim Verkauf von Grundstücken, die aus einer zusammenhängenden wirtschaftlichen Einheit (mehrere Grundstücke) einzeln verkauft werden sollen, zu erfolgen. Die Sicherung ist der Stadt nachzuweisen.

 

Aus den oben genannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 

 


 

 

___________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aschersleben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: