Betreff
Sonderprogramm „Stadt und Land“ für flächendeckende Fahrradinfrastruktur
Vorlage
A/0056/2021
Art
Antrag

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beauftragt die Stadtverwaltung, sich am Sonderförderprogramm „Stadt und Land“ für flächendeckende Fahrradinfrastruktur zu beteiligen. Auf Grundlage des Radwegekonzeptes der Stadt Aschersleben sowie die in der Stellungnahme zum Landesradverkehrsnetzes (LRVN) 2020 (VII/0261/20) aufgelisteten Radwege, ist eine Beteiligung am Förderprogramm zu prüfen. Hier insbesondere für straßenbegleitende Trassen zur Anbindung an das Mittelzentrum, wie beispielsweise Aschersleben-Ermsleben oder die Verbindung zum R1 über Wilsleben und Neu-Königsaue.

 

Begründung:

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Mittel für den Radverkehr auf ein nie dagewesenes Niveau aufgestockt: Bis 2023 stehen rd. 1,46 Milliarden Euro allein für den Radverkehr zur Verfügung. Ab sofort können Länder und Gemeinden erstmals Bundesmittel vom BMVI für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Das BMVI hat dafür das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und mit den Ländern abgestimmt. Bis zu rund 660 Millionen Euro stehen bis 2023 dafür bereit. Davon entfallen auf das Land Sachsen-Anhalt 3,8 %.

 

Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ werden im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erstmals auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort finanziell unterstützt. Die Attraktivität des Radverkehrs soll durch die Verbesserungen der Verkehrssicherheit und Bedingungen im Straßenverkehr sowohl in urbanen als auch ländlichen Räumen gesteigert werden.

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 v.H., bei finanzschwachen Gemeinden und strukturschwachen Regionen einen Höchstsatz von bis zu 90 v.H. der förderfähigen Ausgaben.

Die Finanzhilfen können z.B. für den Neu-, Um- oder Ausbau sowie für straßenbegleitende Radwege eingesetzt werden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite:

www.bmvi.de/bag-sonderprogramm-stadt-land

 


Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss


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