Die
Stadt Aschersleben erhält nach dem Gesetz zum Ausgleich von
Gewerbesteuerausfällen der Gemeinden in Sachsen-Anhalt infolge der
Corona-Pandemie (Gewerbesteuerausgleichsgesetz Sachsen-Anhalt –
GewStAusgleichsG LSA) vom 21. 10. 2020 (GVBl. LSA 2020, S. 604)
Gewerbesteuerausgleichszuweisungen von voraussichtlich insgesamt 1.367.000
Euro. Die Festsetzung erfolgt lt. § 2 des vorgenannten Gesetzes zum 10. 12.
2020. Die Information hierzu erfolgte mit Schreiben des Ministeriums der
Finanzen vom 06. 11. 2020 (vgl. Anlage).
Die
Gemeinden, bei denen eine Unterschreitung des Ist-Aufkommens aus der
Gewerbesteuer im ersten bis dritten Quartal des Jahres 2020 im Vergleich zum
Durchschnitt des Ist-Aufkommens aus der Gewerbesteuer in den ersten bis dritten
Quartalen der Jahre 2017 bis 2019 zu verzeichnen ist, erhalten einen pauschalen
Ausgleich für die im Jahr 2020 zu erwartenden Ausfälle.
Aschersleben
erwartet einen pauschalen Ausgleich in Höhe von voraussichtlich 1.367.000 Euro,
der wie folgt zum Einsatz kommen soll, um Maßnahmen, die aufgrund der für das
Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle nicht durchgeführt werden
konnten, doch noch durchführen zu können.
1. Haushaltskonsolidierung in Höhe von
1.000.000 Euro
Der
Betrag von voraussichtlich 1.000.000 Euro wird zur Verbesserung des
Jahresrechnungsergebnisses eingesetzt. Ein ausgeglichenes
Finanzrechnungsergebnis ist mit diesen finanziellen Mitteln aus heutiger Sicht
möglich.
2. Da die Stadt Aschersleben auch im Jahr
2020 sparsam gewirtschaftet hat und notwendige überplanmäßige Aufwendungen (wie
z.B. die im Vergleich zum Haushaltsplan 2020 höhere Kreisumlagezahlung oder die
Kosten für die Kindertagesstätten) aus dem laufenden Haushalt erwirtschaftet
hat, hat die Stadt Aschersleben Spielraum, um coronabedingte Härten bei Teilen
der Stadtbevölkerung auszugleichen.
Aus
Sicht des Oberbürgermeisters und der Verwaltung betrifft dies Investitionen in
Lüftungstechnik (um den Virenbefall in Schulen, Kindertagesstätten, Büroräumen,
Sporthallen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen drastisch zu reduzieren) und
finanzielle Unterstützung für Sportvereine sowie für kulturelle und soziale
Zwecke.
1.
.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
I.
Unter
der Maßgabe, dass die Stadt Aschersleben für das Jahr 2020
Gewerbesteuerausgleichzuweisungen in Höhe von 1.367.000 Euro erhält, sind diese
wie folgt einzusetzen:
1. Für die Haushaltskonsolidierung
1.000.000 Euro.
2. Für die Beschaffung
von Lüftungsanlagen für Schulen, Kindertagesstätten, Büro- und
Verwaltungsräume, Sporthallen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die sich im
Eigentum und Trägerschaft der Stadt Aschersleben befinden in Höhe von
…………….Euro.
3. Unterstützung von Sportvereinen
der Stadt Aschersleben, die Mitglied im Kreissportbund sind, als pauschale
Zuweisungen in Höhe von bis zu ………….Euro.
4. Unterstützung von Kulturvereinen
zur strukturellen Anpassung an die coronabedingten Folgen in Höhe von bis zu
…………..Euro.
5. Unterstützung von sozialen
Vereinen sowie den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von bis zu
…………..Euro.
II.
Die
Förderung für die Punkte 3 bis 5 erfolgt in Anlehnung an die bestehende
Förderrichtlinie der Stadt Aschersleben vom 01.01.2016.
III.
Die
im Haushaltsjahr 2020 nicht mehr verausgabten Haushaltsmittel für die Punkte 2
bis 5 sind entsprechend den Regelungen des § 19 KomHVO LSA in das Haushaltsjahr
2021 zu übertragen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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