Betreff
Ernennung Ortswehrleiter und stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Freckleben
Vorlage
VII/0247/20
Aktenzeichen
DIII-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung der Kameraden Maik Klimke und Markus Selent unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufungen des bisherigen Ortswehrleiters Kamerad Karl-Heinz Leidenroth und des stellvertetenden Ortswehrleiters Maik Klimke am 31.12.2020 auslaufen.

 

Nach erfolgter Wahl wurden die Kameraden Maik Klimke und Markus Selent in ihren Funktionen als Ortswehrleiter bzw. stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Freckleben durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung der Kameraden Maik Klimke und Markus Selent aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Maik Klimke, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter und des Kameraden Markus Selent, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Freckleben mit Wirkung ab  01.01.2021 für die Dauer von 6 Jahren.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     x

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: