Gemäß
§ 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von
den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches
vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in
das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ernennung des
Kameraden Norman Kinne unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter
wird erforderlich, da die Berufung des bisherigen stellvertretenden Ortswehrleiters
Norman Kinne am 31.10.2020 ausgelaufen ist.
Nach erfolgter Wahl wurde
der Kamerad Norman Kinne in seiner Funktion als stellvertretender
Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schackstedt durch die Kameraden der
Einsatzabteilung bestätigt. Seit dem 01.11.2020 übt der Kamerad Norman Kinne
diese Funktion im Rahmen der Beauftragung aus.
Gemäß § 15 Abs. 3
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der
Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des
Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Norman Kinne aus
fachlicher Sicht bereits zugestimmt.
__________________
Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Norman Kinne, unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter
der Ortsfeuerwehr Schackstedt mit Wirkung ab
01.01.2021 für die Dauer von 6 Jahren.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||