Betreff
Wahl eines zweiten Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall
Vorlage
VII/0245/20
Art
Beschlussvorlage Personal

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.11.2018 (Vorlage VI/0596/18) wurde gemäß § 67 Abs. 1 KVG LSA i. V. m. § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben, Herr Michael Schneidewind, Dezernent des Dezernates I „Service“ ab dem 01.01.2019 und bis auf Widerruf als erster Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt.

 

Gemäß § 67 Abs. 3 KVG LSA kann die Vertretung aus dem Kreis der Beschäftigten weitere Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall wählen. Dabei ist unter Beachtung der Regelung in § 67 Abs. 2 KVG LSA die Reihenfolge der Vertreter festzulegen.

 

Frau Julia Rippich, Dezernentin des Dezernates III „Stadtentwicklung“ soll ab dem 01.01.2021 als zweite Vertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt werden, um die bestehende Vertretungsregelung auf eine breitere Basis zu stellen und um für den Fall der Verhinderung des ersten Vertreters des Oberbürgermeisters, Herrn Schneidewind, uneingeschränkt handlungsfähig zu bleiben.

 

Weiter kann Frau Rippich nur als vom Stadtrat gewählte Vertreterin des Oberbürgermeisters im Regionalausschuss und in der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg ihren Sachverstand zum Wohle der Stadt Aschersleben in Vertretung des Oberbürgermeisters einbringen.

 

Frau Rippich hat bereits im Auftrag und in Vollmacht vielfältige Aufgaben des Oberbürgermeisters zur vollsten Zufriedenheit wahrgenommen.

 

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, Frau Julia Rippich bis auf Widerruf, als zweite Stellvertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall zu wählen.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Frau Rippich, Dezernentin des Dezernates III „Stadtentwicklung“ wird ab dem 01.01.2021 und bis auf Widerruf als zweite Vertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     .

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: