Betreff
Zuschuss an den SV Rotation
Vorlage
VII/0236/20
Art
Beschlussvorlage

Der SV Rotation Aschersleben e. V. ist auf der Grundlage des Nutzungsvertrages vom 5. Juli 2013 Betreiber der Sportplatzanlage an der Wilsleber Chaussee. Mit der 2. Änderung dieses Vertrages hat der Verein zum 01. August 2019 auch den Betrieb des Kunstrasensportplatzes vom SV Lok übernommen. Um die ganzjährige Nutzung dieses Platzes zu ermöglichen ist eine Flutlichtanlage installiert. Teile dieser Anlage sind 25 Jahre alt. Dadurch entstehen hohe Betriebskosten. Auch die Reparaturkosten steigen jährlich durch die altersbedingte Störanfälligkeit. Darüber hinaus sind laut Angaben des Vereins Ersatzteile nur noch schwer zu beschaffen.

Gem. § 6 Abs. 1 des Nutzungsvertrages hat der Verein das Nutzungsobjekt im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Hierfür kann er Zuschüsse bei der Stadt beantragen.

Der Verein beantragt eine umfassende Reparatur der Flutlichtanlage. Hierzu sind 8.568,00 EUR erforderlich. Entsprechend teil B, Pkt. 5 der Förderrichtlinie können bauliche Maßnahmen mit bis zu 50% gefördert werden.


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt:

Der SV Rotation Aschersleben e. V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 4.284,00 EUR für die Reparatur der Flutlichtanlage.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

4.2.1.10/5318000     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: