Satzung zur 4.
Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für
die dezentrale Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale
Abwasseranlage)
Begründung/Erläuterung:
Der
Eigenbetrieb hat im Rahmen der Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die
Abwasserbeitrags- und/oder Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und - wenn
nötig - fortgeschrieben wird. Dieser Umstand war Anlass für die Neukalkulation
der Abwassergebühren in der Stadt Aschersleben.
In Anwendung der
kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen Erfordernis wurde
die Gebührenkalkulation durch das Planungsbüro Allevo-Kommunalberatung GmbH
erarbeitet, so dass die neu kalkulierten Gebühren vom Stadtrat der Stadt
Aschersleben im laufenden Jahr beschlossen werden können, mit dem Ziel, ab 01.
01. 2021 weiterhin Kosten deckende Abwassergebühren zu erheben.
Die Erarbeitung der
Gebührenkalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung erfolgte für die Jahre
2021 – 2023 (Dreijahreszeitraum) mit Nachkalkulation der dezentralen
Abwasserentsorgung für die Vorjahre 2018 bis 2020.
Für die Ermittlung der ansatzfähigen
Kosten für die jeweiligen Kostenträger unterliegt der EBA als
öffentlich-rechtliches Abwasserentsorgungsunternehmen den Bestimmungen des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA).
Im Einzelnen wurden folgende Gebühren
(durchschnittliche Gebühren für den Zeitraum 2021 – 2023) neu kalkuliert:
a) Gebühr für die Abwasserentsorgung aus
abflusslosen Gruben beträgt 9,53 Euro/m³ (bisher 9,22 Euro/m³) nach dem
Frischwassermaßstab,
b) Gebühr für die Schlammentsorgung aus
Kleinkläranlagen beträgt 15,54 Euro/m³ (bisher 15,35 Euro/m³) nach dem Maßstab
der entsorgten Menge Fäkalschlamms
Die komplette Kalkulation liegt zur Einsichtnahme im Eigenbetrieb
Abwasserentsorgung vor.
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Oberbürgermeister
Anlage: (PDF-Datei im Ratsinformationssystem)
Die Ortschaftsräte können die Datei im
Bürgerinformationsservice der Stadt Aschersleben einsehen.
Auszug aus der Gebührenkalkulation der
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie der dezentralen (mobilen)
Abwasserbeseitigung für die Jahre 2021 bis 2023 mit Nachkalkulation der
zentralen Einrichtungen und der dezentralen Abwasserbeseitigung 2018 – 2020
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben
über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung
(Gebührensatzung für die dezentrale Abwasseranlage)
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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