Begründung/Erläuterung:
Die Stadt Aschersleben ist gem. § 78
des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)
abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser hoheitlichen
Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt Aschersleben ihres Eigenbetriebes
Abwasserentsorgung.
Der Eigenbetrieb hat im Rahmen der
Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die Abwasserbeitrags- und/oder
Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und - wenn nötig - fortgeschrieben
wird. Dieser Umstand war Anlass für die Neukalkulation der Abwassergebühren in
der Stadt Aschersleben.
In
Anwendung der kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen
Erfordernis wurde die Gebührenkalkulation durch das Planungsbüro Allevo
Kommunalberatung GmbH erarbeitet, so dass die neu kalkulierten Gebühren vom
Stadtrat der Stadt Aschersleben im laufenden Jahr beschlossen werden können,
mit dem Ziel, ab 01. 01. 2021 weiterhin Kosten deckende Abwassergebühren zu
erheben.
Die
Erarbeitung der Gebührenkalkulation der Schmutz- und
Niederschlagswasserentsorgung sowie der dezentralen Abwasserentsorgung erfolgte
für die Jahre 2021 – 2023 (Dreijahreszeitraum) mit Nachkalkulation der
zentralen Einrichtungen und der dezentralen Abwasserentsorgung für die Vorjahre
2018 bis 2020.
Für
die Ermittlung der ansatzfähigen Kosten für die jeweiligen Kostenträger
unterliegt der EBA als öffentlich-rechtliches Abwasserentsorgungsunternehmen
den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG
LSA). Insbesondere ist dabei auf die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips
unter Einbindung der Kosten für Substanzerhaltung und Refinanzierung der
Anlagen zu achten.
Im
Einzelnen wurden folgende Gebühren (durchschnittliche Gebühren für den Zeitraum
2021 – 2023) kalkuliert:
a) Gebühr für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung nach dem Frischwassermaßstab ohne Grundgebühr,
b) Gebühr für die zentrale
Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Flächenmaßstab
Grundlage
der Gebührenberechnungen ist bei der Schmutzwassergebühr der
Trinkwasserverbrauch, da wahrscheinlich ist, dass das bezogene Frischwasser
größtenteils auch wieder in das Kanalnetz zurückfließt. Auf rund 985.000
Kubikmeter beziffert sich die Schmutzwassermenge. Bei der
Niederschlagswassergebühr ist die Berechnungseinheit die abflusswirksame
Fläche. Für ca. 327.000 Quadratmeter private Grundstücksflächen sind Gebühren
fällig.
Im
Ergebnis dieser Gebührenkalkulation erhöhen sich die Kosten deckenden Gebühren
für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung auf 2,96 Euro/m³ (bisher 2,89
Euro/m³) und für die zentrale Niederschlagswasserentsorgung auf 2,72 Euro/BE
(bisher 2,27 Euro/BE) im Vergleich zu den Gebühren des zurück liegenden
Zeitraumes.
Die
Gebührenerhöhung im Bereich der zentralen Niederschlagswasserentsorgung steht
hautsächlich im Zusammenhang mit der im Kalkulationszeitraum 2018 – 2020
aufgelösten Kostenüberdeckung in Höhe von 396.341 Euro. Dieser
Kostenüberdeckungsbetrag hatte einen Gebühren mindernden Effekt von ca. 0,40
Euro/BE im zurück liegenden Zeitraum. Die neu kalkulierte
Niederschlagswassergebühr spiegelt nunmehr die Kosten ohne Sondereinflüsse
wider.
Entstandene
Kostenüberdeckungen des Nachkalkulationszeitraumes 2018 - 2020 wurden
ausgeglichen, indem sie in der jeweiligen Kalkulation in den Jahren 2021 bis
2023 zu jeweils gleichen Teilen als zusätzliche Erlöse eingestellt wurden.
Die
im Ergebnis der als Anlage beigefügten Kalkulationen ermittelten Gebühren
liegen der Satzung bei. Die komplette Kalkulation liegt zur Einsichtnahme beim
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung vor.
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Oberbürgermeister
Anlage: (PDF-Datei im Ratsinformationssystem)
Die Ortschaftsräte können die Datei im
Bürgerinformationsservice der Stadt Aschersleben einsehen.
Auszug aus der Gebührenkalkulation der
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie der dezentralen (mobilen)
Abwasserbeseitigung für die Jahre 2021 bis 2023 mit Nachkalkulation der
zentralen Einrichtungen und der dezentralen Abwasserbeseitigung 2018 – 2020
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Aschersleben
(Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung)
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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