Betreff
Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung)
Vorlage
VII/0217/20
Aktenzeichen
jor-jae
Art
Beschlussvorlage

Begründung/Erläuterung:

 

Die Stadt Aschersleben ist gem. § 78 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt Aschersleben ihres Eigenbetriebes Abwasserentsorgung.

 

Der Eigenbetrieb hat im Rahmen der Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die Abwasserbeitrags- und/oder Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und - wenn nötig - fortgeschrieben wird. Dieser Umstand war Anlass für die Neukalkulation der Abwassergebühren in der Stadt Aschersleben.

 

In Anwendung der kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen Erfordernis wurde die Gebührenkalkulation durch das Planungsbüro Allevo Kommunalberatung GmbH erarbeitet, so dass die neu kalkulierten Gebühren vom Stadtrat der Stadt Aschersleben im laufenden Jahr beschlossen werden können, mit dem Ziel, ab 01. 01. 2021 weiterhin Kosten deckende Abwassergebühren zu erheben.

 

Die Erarbeitung der Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung sowie der dezentralen Abwasserentsorgung erfolgte für die Jahre 2021 – 2023 (Dreijahreszeitraum) mit Nachkalkulation der zentralen Einrichtungen und der dezentralen Abwasserentsorgung für die Vorjahre 2018 bis 2020.

 

Für die Ermittlung der ansatzfähigen Kosten für die jeweiligen Kostenträger unterliegt der EBA als öffentlich-rechtliches Abwasserentsorgungsunternehmen den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA). Insbesondere ist dabei auf die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips unter Einbindung der Kosten für Substanzerhaltung und Refinanzierung der Anlagen zu achten.

 

Im Einzelnen wurden folgende Gebühren (durchschnittliche Gebühren für den Zeitraum 2021 – 2023) kalkuliert:

 

a)      Gebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung nach dem Frischwassermaßstab ohne Grundgebühr,

b)      Gebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Flächenmaßstab

 

Grundlage der Gebührenberechnungen ist bei der Schmutzwassergebühr der Trinkwasserverbrauch, da wahrscheinlich ist, dass das bezogene Frischwasser größtenteils auch wieder in das Kanalnetz zurückfließt. Auf rund 985.000 Kubikmeter beziffert sich die Schmutzwassermenge. Bei der Niederschlagswassergebühr ist die Berechnungseinheit die abflusswirksame Fläche. Für ca. 327.000 Quadratmeter private Grundstücksflächen sind Gebühren fällig.

 

Im Ergebnis dieser Gebührenkalkulation erhöhen sich die Kosten deckenden Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung auf 2,96 Euro/m³ (bisher 2,89 Euro/m³) und für die zentrale Niederschlagswasserentsorgung auf 2,72 Euro/BE (bisher 2,27 Euro/BE) im Vergleich zu den Gebühren des zurück liegenden Zeitraumes.

 

Die Gebührenerhöhung im Bereich der zentralen Niederschlagswasserentsorgung steht hautsächlich im Zusammenhang mit der im Kalkulationszeitraum 2018 – 2020 aufgelösten Kostenüberdeckung in Höhe von 396.341 Euro. Dieser Kostenüberdeckungsbetrag hatte einen Gebühren mindernden Effekt von ca. 0,40 Euro/BE im zurück liegenden Zeitraum. Die neu kalkulierte Niederschlagswassergebühr spiegelt nunmehr die Kosten ohne Sondereinflüsse wider.

 

Entstandene Kostenüberdeckungen des Nachkalkulationszeitraumes 2018 - 2020 wurden ausgeglichen, indem sie in der jeweiligen Kalkulation in den Jahren 2021 bis 2023 zu jeweils gleichen Teilen als zusätzliche Erlöse eingestellt wurden.

 

Die im Ergebnis der als Anlage beigefügten Kalkulationen ermittelten Gebühren liegen der Satzung bei. Die komplette Kalkulation liegt zur Einsichtnahme beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung vor.

 

 


 

 

___________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage: (PDF-Datei im Ratsinformationssystem)

Die Ortschaftsräte können die Datei im Bürgerinformationsservice der Stadt Aschersleben einsehen.  

 

Auszug aus der Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie der dezentralen (mobilen) Abwasserbeseitigung für die Jahre 2021 bis 2023 mit Nachkalkulation der zentralen Einrichtungen und der dezentralen Abwasserbeseitigung 2018 – 2020

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Aschersleben (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung)

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: