Mit
Stadtratsbeschluss vom 22.10.2019 wurde die Ergänzungssatzung für den
Abrechnungszeitraum 2019 beschlossen. Für das Jahr 2019 waren die Baumaßnahmen
Straßenbeleuchtung „Ascherslebener Straße“ und „Burgstraße“ geplant. Die
Baumaßnahme „Ascherslebener Straße“ wurde erst im Jahr 2020 durchgeführt, so
dass im Jahr 2019 keine Kosten hierfür angefallen sind. Dementsprechend muss
die Beitragssatzung für das Beitragsjahr 2019 geändert werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Ergänzungssatzung zur
Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2019 der Satzung der
Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau
der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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