Betreff
Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben (Feuerwehrsatzung)
Vorlage
VII/0195/20
Aktenzeichen
DIII-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

 

Die Stadt Aschersleben ist aufgrund der §§ 5, 8 Abs. 1 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz  des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.07.2020 (GVBl. LSA S. 372) i. V. m. den §§ 1f., 6, 8ff., 14f., 18 und 20 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBL. LSA, S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBL. LSA S. 108), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung berechtigt, die Belange der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben in einer Satzung zu regeln.

 

Die bisherige Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben (Feuerwehrsatzung) aus dem Jahr 2004 mit den seither bis zum Jahr 2010 vollzogenen fünf Änderungen wurde mit der neuen Satzung unter Berücksichtigung weiterer Änderungen des Brandschutzgesetztes aktualisiert und um einige Passagen ergänzt. Somit liegt jetzt eine neue Feuerwehrsatzung vor, die vorbehaltlich zukünftiger Gesetzesänderungen Bestand hat und die Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben regelt.

 

Der Vorentwurf dieser Satzung wurde mit dem Stadtwehrleiter abgestimmt und zudem allen Ortsfeuerwehren vorab zur Kenntnis gegeben. Somit hatten alle Ortswehrleiter die Gelegenheit, sich konstruktiv bei der Satzungsgestaltung mit einzubringen. Alle Hinweise der Ortswehrleiter wurden nochmals fachlich geprüft und teilweise mit eingearbeitet. 

 

Zur besseren Veranschaulichung der vorgenommenen Änderungen wurden diese in dem ebenfalls beigefügten Arbeitspapier (Anlage 2) gegenübergestellt und farblich gekennzeichnet.

 

Es wird empfohlen, die der Vorlage beigefügte Feuerwehrsatzung zu beschließen.

 


 

 

__________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlage 1 – Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben (Feuerwehrsatzung)

Anlage 2 – Arbeitspapier Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben

                   (Feuerwehrsatzung)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben".


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: