Die
Steinbogenbrücke über die Wipper ist vermutlich älter als 200 Jahre. Damit ist
die Nutzungsdauer dieser Brücke lange überschritten. Auf Grund des sehr
schlechten Bauzustandes musste die Brücke am 28.05.2020 für jeglichen Verkehr
gesperrt werden.
Die
Möglichkeit der Instandsetzung besteht auf Grund des Alters der Brücke und der
massiven Schädigungen nicht mehr. Die Stadt versucht seit 2015, Finanzmittel
für den notwendigen Ersatzneubau im Haushalt einzustellen. Leider war dies auf
Grund der finanziellen Situation bisher nicht möglich. Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss hat am 15.04.2020 eine Prioritätenliste von
Maßnahmen des Hoch- und Tiefbauamtes einstimmig beschlossen für den Fall, dass
die Stadt Aschersleben zusätzliche Haushaltsmittel vom Land Sachsen-Anhalt
erhält. Aktuell noch auf dem 17. Rang dieser Liste steht der Neubau dieses
Bauwerks. Die Priorität würde sich unter Berücksichtigung der aktuellen
Entwicklungen und der Möglichkeit des Fördermitteleinsatzes stark erhöhen, so
dass die Brücke bei Neubewertung der einzelnen Kriterien auf Rang 2 stehen
würde.
Unter
den veränderten Rahmenbedingungen der Vollsperrung und der Bereitschaft des
Ortschaftsrates von Drohndorf die Investitionsverpflichtungen der Stadt
Aschersleben im Gebietsänderungsvertrag neu zu beschließen (Beschlussvorlage
VII/192/20), soll für den Neubau der Wipperbrücke beim Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten (ALFF) ein Fördermittelantrag gestellt werden.
Die
beantragten Finanzmittel in Höhe von 75.000 Euro werden für die Erstellung von Planungs-
und Genehmigungsunterlagen benötigt, die zwingend mit dem Antrag vorzulegen
sind. Der Ende dieses Jahres in Aussicht gestellte Fördermittelaufruf zur
Richtlinie zur Entwicklung des ländlichen Raumes (RELE), Teil A, Förderprogramm
6302 (Ländlicher Wegebau) ist vermutlich die einzige Chance der Stadt
Aschersleben, die Wipperbrücke kurzfristig neu zu errichten.
_________________
Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Finanzausschuss beschließt:
1.
eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 75.000
Euro, um die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsunterlagen für den Neubau
der Wipperbrücke erarbeiten zu können, die zwingend mit dem Fördermittelantrag
beim Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) vorzulegen sind.
2.
Die
Finanzmittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Änderung des
Gebietsänderungsvertrages mit der Ortschaft Drohndorf (Beschlussvorlage
VII/192/2020).
3.
Die
erforderlichen Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle 1.2.6.20/7350.7831000
(Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen oder immateriellen Vermögen
oberhalb von 1.000 Euro) entnommen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
|
außerplanmäßig |
||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
75.000,00
EUR |
||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||