Die
Stadt Aschersleben ist gem. § 10 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBL. LSA, S. 190), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBL. LSA S. 108) in der zur Zeit
geltenden Fassung sowie der §§ 8, 35 Abs. 4 und 45 Abs. 2 Nr. 1
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
(GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
07.07.2020 (GVBl. LSA S. 372), in der zur Zeit geltenden Fassung berechtigt,
den ehrenamtlichen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr Aschersleben
Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer Satzung zu gewähren.
Die
bisherige Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Aschersleben aus dem Jahr 2017 wurde seinerzeit durch die Kommunalaufsicht des
Salzlandkreises in Teilen bemängelt, jedoch zunächst in der beschlossenen Form
bestätigt. Dennoch wurde die Stadt dazu angehalten, eine Korrektur der
entsprechenden Passagen im Rahmen der nächsten Änderung dieser Satzung
vorzunehmen.
Zwischenzeitlich
wurde die Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den
Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung-KomEVO) mit Wirkung vom 29. Mai
2019 geändert. Darin sind u. a. die Entschädigungen für ehrenamtliche
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr geregelt. Insbesondere zu diesen
Entschädigungen erfolgte mit der Änderung zur Kommunal-Entschädigungsverordnung
eine erneute Anpassung zum 08. Mai 2020.
Vor
diesem Hintergrund und aufgrund zwischenzeitlich festgestellter Regelungslücken
in der aktuellen Satzung war eine Überarbeitung der
Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Aschersleben erforderlich.
Weiterhin
wird mit dieser Satzung seitens der Stadt Aschersleben das Ziel verfolgt,
insbesondere die personelle Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr
Aschersleben zu stärken, um damit insgesamt die Einsatzbereitschaft weiter zu
verbessern. Nicht zuletzt wird dadurch auch das Ehrenamt der
Feuerwehrangehörigen besonders gewürdigt.
Der
Vorentwurf zu dieser Satzung wurde allen Ortsfeuerwehren vorab zur Verfügung
gestellt. Im Ergebnis traf dieser Entwurf bei den Mitgliedern der Feuerwehr auf
große Zustimmung.
Zur
besseren Veranschaulichung der vorgenommenen Änderungen wurden diese in dem
ebenfalls beigefügten Arbeitspapier (Anlage 2) gegenübergestellt und farblich
gekennzeichnet.
Es
ist zu erwarten, dass die vorgenommenen Satzungsänderungen zu keinen wesentlichen
finanziellen Mehrbelastungen des städtischen Haushalts gegenüber den jetzigen
Ausgaben führen werden. Es wird daher vorgeschlagen, der Satzung die Zustimmung
zu erteilen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 - Aufwandsentschädigungssatzung
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aschersleben
Anlage 2 -
Arbeitspapier Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt
Aschersleben
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte
"Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Aschersleben".
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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