Betreff
Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0191/20
Aktenzeichen
DIII-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist gem. § 10 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBL. LSA, S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBL. LSA S. 108) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie der §§ 8, 35 Abs. 4 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.07.2020 (GVBl. LSA S. 372), in der zur Zeit geltenden Fassung berechtigt, den ehrenamtlichen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr Aschersleben Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer Satzung zu gewähren.

 

Die bisherige Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben aus dem Jahr 2017 wurde seinerzeit durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises in Teilen bemängelt, jedoch zunächst in der beschlossenen Form bestätigt. Dennoch wurde die Stadt dazu angehalten, eine Korrektur der entsprechenden Passagen im Rahmen der nächsten Änderung dieser Satzung vorzunehmen.

 

Zwischenzeitlich wurde die Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung-KomEVO) mit Wirkung vom 29. Mai 2019 geändert. Darin sind u. a. die Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr geregelt. Insbesondere zu diesen Entschädigungen erfolgte mit der Änderung zur Kommunal-Entschädigungsverordnung eine erneute Anpassung zum 08. Mai 2020.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund zwischenzeitlich festgestellter Regelungslücken in der aktuellen Satzung war eine Überarbeitung der Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben erforderlich.

 

Weiterhin wird mit dieser Satzung seitens der Stadt Aschersleben das Ziel verfolgt, insbesondere die personelle Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben zu stärken, um damit insgesamt die Einsatzbereitschaft weiter zu verbessern. Nicht zuletzt wird dadurch auch das Ehrenamt der Feuerwehrangehörigen besonders gewürdigt.

 

Der Vorentwurf zu dieser Satzung wurde allen Ortsfeuerwehren vorab zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis traf dieser Entwurf bei den Mitgliedern der Feuerwehr auf große Zustimmung.

 

Zur besseren Veranschaulichung der vorgenommenen Änderungen wurden diese in dem ebenfalls beigefügten Arbeitspapier (Anlage 2) gegenübergestellt und farblich gekennzeichnet.

 

Es ist zu erwarten, dass die vorgenommenen Satzungsänderungen zu keinen wesentlichen finanziellen Mehrbelastungen des städtischen Haushalts gegenüber den jetzigen Ausgaben führen werden. Es wird daher vorgeschlagen, der Satzung die Zustimmung zu erteilen.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlage 1 -  Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aschersleben

Anlage 2 -  Arbeitspapier Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt

                   Aschersleben

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben".

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: