Betreff
Neufassung der Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge für das Beitragsjahr 2015 der Unterhaltungsverbände "Wipper-Weida", "Selke/Obere Bode", "Westliche Fuhne/Ziethe" und "Untere Bode"
Vorlage
VII/0184/20
Aktenzeichen
A 33 wö/ro
Art
Beschlussvorlage

Auf Grund der aktuellen Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt 2. Senat vom 27.02.2020 muss zwingend eine Neufassung der Beitragssatzung für 2015 erfolgen. In der Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung vom 22.02.2017 sind fehlerhafte Regelungen enthalten. Der Satzungsgeber, hier die Stadt Aschersleben, kann fehlerhafte Regelungen in einer Satzung, die zur Nichtigkeit der Satzung im Ganzen führt, heilen, indem er einer Änderungssatzung mit einer wirksamen Regelung Rückwirkung auf den Zeitpunkt bemisst, zu dem die zu ändernde Satzung in Kraft treten sollte. Die Regelung in der Satzung zur ersatzweisen Schuldnerschaft ist entsprechend OVG Urteil zu unbestimmt. Des weiteren ist die Satzung  auf die  Fälle eines unterjährigen Eigentümerwechsels anzupassen. Der Vorteil des jeweiligen Nutznießers bei einem unterjährigen Wechsels bemisst sich nach OVG Urteil anteilig nach dem Zeitraum, in dem der Nutznießer das Recht am Grundstück innehatte.

 

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Satzung

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte  Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge  für das Beitragsjahr 2015 der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: