Auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie
Schulinfrastruktur)“ hat die Stadt Aschersleben die Möglichkeit verschiedene
Schulbauprojekte umzusetzen. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist
eine Prioritätenliste. Diese hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Februar
2019 (Beschl. Nr.: 521/19) mit nachstehender Reihenfolge beschlossen:
Priorität 1: Grundschule Mehringen Sporthalle
Priorität 2: Grundschule Staßfurter Höhe Mensa
Priorität 3: Gymnasium Stephaneum
Aufgrund der
räumlichen Situation an der Grundschule Staßfurter Höhe sollen im Zusammenhang
mit der Errichtung einer Mensa zwei weitere Klassenräume geschaffen werden.
Wegen des Umfangs wurden zur Finanzierung dieses Vorhabens sowohl Zuwendungen
aus der Richtlinie Schulinfrastruktur als auch aus der Städtebauförderung
beantragt. Nach Prüfung der Anträge hat die Bewilligungsbehörde mitgeteilt,
dass gem. Pkt. 4.5 der Richtlinie Schulinfrastruktur eine gleichzeitige
Förderung aus beiden Programmen nicht zulässig ist, weil es sich hier jeweils
um Bundesprogramme handelt.
Die insgesamt
noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 650.000 EUR sollen am Gymnasium
Stephaneum eingesetzt werden. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen ist der Planungsstand für die Baumaßnahmen am Gymnasium
Stephaneum weiter vorangeschritten und diese sind mit Ausnahme der
Denkmalpflege nicht genehmigungspflichtig. Zum anderen wäre aus der Richtlinie
Schulinfrastruktur nur der Bau der Mensa förderfähig. Deshalb sollte die
Kombination mit der Städtebauförderung die Errichtung von zwei weiteren Klassenräumen
ermöglichen. Schließlich würde dadurch die Finanzierung dieses Projektes aus
der Richtlinie Schulinfrastruktur mit einem höheren Eigenanteil verbunden sein.
Voraussetzung
für die Bewilligung ist jedoch, dass die Maßnahme an der Grundschule Staßfurter
Höhe aus der Prioritätenliste gestrichen wird. Hierfür sollen dann Mittel aus
der Städtebauförderung zum Einsatz kommen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. In Abänderung des Beschlusses-Nr. 521/19
vom 20. Februar 2019 wird die
„Priorität 2: Grundschule Staßfurter Höhe Mensa“ ersatzlos von der
Prioritätenliste gestrichen.
2. Damit rückt die Maßnahme „Gymnasium
Stephaneum“ auf Priorität 2.
3. Der Bau der Mensa und von 2
Klassenräumen an der Grundschule Staßfurter Höhe soll aus Mitteln der Städtebauförderung
finanziert werden.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
Herr
Schütze |
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