Betreff
STARK V Prioritätenliste - Änderung
Vorlage
VII/0179/20
Art
Beschlussvorlage

Auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur)“ hat die Stadt Aschersleben die Möglichkeit verschiedene Schulbauprojekte umzusetzen. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist eine Prioritätenliste. Diese hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Februar 2019 (Beschl. Nr.: 521/19) mit nachstehender Reihenfolge beschlossen:

 

Priorität 1:         Grundschule Mehringen Sporthalle    

Priorität 2:         Grundschule Staßfurter Höhe Mensa

Priorität 3:         Gymnasium Stephaneum

 

Aufgrund der räumlichen Situation an der Grundschule Staßfurter Höhe sollen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Mensa zwei weitere Klassenräume geschaffen werden. Wegen des Umfangs wurden zur Finanzierung dieses Vorhabens sowohl Zuwendungen aus der Richtlinie Schulinfrastruktur als auch aus der Städtebauförderung beantragt. Nach Prüfung der Anträge hat die Bewilligungsbehörde mitgeteilt, dass gem. Pkt. 4.5 der Richtlinie Schulinfrastruktur eine gleichzeitige Förderung aus beiden Programmen nicht zulässig ist, weil es sich hier jeweils um Bundesprogramme handelt.

 

Die insgesamt noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 650.000 EUR sollen am Gymnasium Stephaneum eingesetzt werden. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen ist der  Planungsstand für die Baumaßnahmen am Gymnasium Stephaneum weiter vorangeschritten und diese sind mit Ausnahme der Denkmalpflege nicht genehmigungspflichtig. Zum anderen wäre aus der Richtlinie Schulinfrastruktur nur der Bau der Mensa förderfähig. Deshalb sollte die Kombination mit der Städtebauförderung die Errichtung von zwei weiteren Klassenräumen ermöglichen. Schließlich würde dadurch die Finanzierung dieses Projektes aus der Richtlinie Schulinfrastruktur mit einem höheren Eigenanteil verbunden sein.

 

Voraussetzung für die Bewilligung ist jedoch, dass die Maßnahme an der Grundschule Staßfurter Höhe aus der Prioritätenliste gestrichen wird. Hierfür sollen dann Mittel aus der Städtebauförderung zum Einsatz kommen.

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   In Abänderung des Beschlusses-Nr. 521/19 vom 20. Februar 2019 wird die                   „Priorität 2: Grundschule Staßfurter Höhe Mensa“ ersatzlos von der Prioritätenliste gestrichen.

 

2.   Damit rückt die Maßnahme „Gymnasium Stephaneum“ auf Priorität 2.

 

3.   Der Bau der Mensa und von 2 Klassenräumen an der Grundschule Staßfurter Höhe soll aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden.  


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr Schütze