1. Durchforstung und Pflege der Alten Burg einschließlich
Stephanspark, Zoo, Gondelteich und Einetal
Mit Beschluss des Stadtrates vom 22.10.2019 (Vorlage Nr. VII/0070/19) wurden die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um notwendige Maßnahmen der Durchforstung und Pflege des Baumbestandes durchführen zu können, damit die Verkehrssicherheit Auf der Alten Burg und im Zoo, am Gondelteich und im Einetal sowie im Stephanspark im Hinblick auf den Baumbestand schnellstmöglich wieder hergestellt werden kann.
Die Arbeiten auf der Alten Burg konnten im ursprünglich aufgestellten Zeitplan, u. a. aufgrund von Wetterereignissen, noch nicht abgeschlossen werden.
Der Goetheblick, der Zoo und die Flächen zwischen Körtestr., Erdkerbe, Zoo und Kirschwiese wurden bearbeitet. Die dortige Beräumung konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden, da die gesamte Maßnahme am 24.04.2020 durch den Salzlandkreis, Untere Naturschutzbehörde (UNB), aus Gründen des Artenschutzes gestoppt wurde. Somit war auch keine weitere Durchforstung und Pflege mehr möglich.
Gemäß § 39 (5) BNatSchG ist die Fällung von Bäumen in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres untersagt, jedoch erlaubt der Gesetzgeber Ausnahmen u. a. zur Herstellung der Verkehrssicherheit. Diese Ausnahme wurde der UNB angezeigt. Unabhängig davon gelten die Artenschutzparagrafen 44 und 45 BNatSchG, die aber ebenfalls Ausnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit zulassen. Nur die 8 zum größten Teil trockenen Ahorne an der Körtestr. durften nach 2 Ortsbegehungen mit der UNB und einer Ausnahmegenehmigung nach § 21 (1) NatSchG LSA (Schutz der Alleen und einseitigen Baumreihen) in der 20. KW 2020 gefällt werden.
Seit dem Stopp der Arbeiten ist die Stadtverwaltung bemüht, einen Konsens mit dem SLK zu finden, um die Arbeiten fortsetzen zu können. Trotz mehrerer Begehungen und Besprechungen ist dies bisher noch nicht gelungen. Auch eine Beräumung des noch vorhandenen Schlagholzes wurde nicht zugelassen.
Unabhängig davon ist im Zuge der Arbeiten deutlich geworden, dass die ursprünglich angesetzten Kosten i. H. von rd. 250.000 WUR (siehe Vergabebeschluss vom 08.01.2020, Vorlage Nr. VII/0096/19) nicht ausreichen werden, um alle notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
Des Weiteren entsteht durch die derzeitige Arbeitsunterbrechung für die beauftragte Fa. Rittershaus ein Mehraufwand hinsichtlich der Arbeitsorganisation sowie angesichts der weiterhin enormen Trockenheit hinsichtlich der Mengen Tot- und Schadholz auf der Fläche. Sofern die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises (UNB) einer zeitnahen Fortsetzung der Arbeiten zustimmt, werden es jedoch nur punktuelle Fällungen von Gefahrenbäumen in enger Abstimmung mit der UNB sein. Die Beräumung sowie die geplante Durchforstung der gesamten Fläche dürfen erst später durchgeführt werden. Auch durch dieses Vorgehen mit erhöhtem Arbeitsaufwand ist mit weiteren Mehrkosten zu rechnen.
Insgesamt wird dieser Mehraufwand auf rund 55.000 EUR geschätzt.
2. Mehraufwand für Fällungen
und Gehölzpflege in der Kernstadt und den Ortsteilen
Infolge der anhaltenden Trockenheit entsteht auch ein Mehraufwand für Fällungen und Gehölzpflege in der Kernstadt und den Ortsteilen, ohne die Arbeiten durch den Bauwirtschaftshof. Die Kostenschätzung beläuft sich bis jetzt schon auf rund 15.000 EUR und kann nicht mehr aus den im Haushalt für 2020 eingestellten Mitteln finanziert werden.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:
- Für
die Durchforstung und Pflege der Alten Burg
einschließlich Stephanspark, Zoo, Gondelteich und Einetal werden
zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 55.000 EUR
bereitgestellt, um die Verkehrssicherheit
wieder herzustellen.
- Für
den festgestellten Mehraufwand für Fällungen und Gehölzpflege in der
Kernstadt und den Ortsteilen werden zusätzliche
Finanzmittel in Höhe von 15.000 EUR
bereitgestellt, um die Verkehrssicherheit
aufrecht erhalten zu können.
- Die erforderlichen
Finanzmittel werden aus den auf der folgenden Seite aufgeführten
Buchungsstellen bereitgestellt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
70.000 EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle
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1.1.1.21.5012000 30.000 EUR |
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Buchungsstelle
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1.1.1.40.5012000 20.000 EUR |
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Buchungsstelle
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1.1.1.60.5012000 20.000 EUR |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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Dezernentin