Der Beschluss dient der Vorbereitung und
Durchführung von zusätzlichen Investitionen im Hoch- und Tiefbau ab dem Jahr
2020.
Im Zuge der Erstellung des Haushaltsplans
2020 musste ein Teil der geplanten Maßnahmen unberücksichtigt bleiben, um für
das Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Die Liste
dieser Maßnahmen wurde zusammen mit dem Haushaltsplan 2020 übergeben.
Auf Basis dieser Liste ist nunmehr von Seiten
der Verwaltung eine Prioritätenliste erarbeitet worden, die durch den heutigen
Beschluss die Arbeitsgrundlage dafür bilden soll, welche Maßnahmen in welcher
Reihenfolge abgearbeitet werden, wenn Aschersleben zusätzliche Mittel, zum
Beispiel aus Investitionszuweisungen des Landes, erhalten sollte.
Die dargestellte Rangfolge ergibt sich aus
der Bewertung aller Maßnahmen nach einem einheitlichen Kriterienkatalog.
Die verwendeten Kriterien sind:
·
Bestandteil
der Gebietsänderungsverträge
·
Intensität
der Nutzung
·
Zustand/Dringlichkeit
des Handlungsbedarfes
·
Finanzierbarkeit/Fördermittelverfügbarkeit
bzw. Höhe des Eigenanteils
Für die einzelnen Kriterien konnten maximal
10 Punkte vergeben werden. Dabei kann das Kriterium „Bestandteil der
Gebietsänderungsverträge“ jedoch nur mit 0 Punkten (kein Bestandteil) oder 10
Punkten (Bestandteil) bewertet werden. Für alle anderen ist die Spanne von 0
bis 10 Punkten möglich.
Basis für die Punktevergabe im Kriterium
„Zustand/Dringlichkeit des Handlungsbedarfes“ bilden für Straßen und Brücken
die jeweiligen Zustandsnoten der entsprechenden Prüfungen.
Bei der „Intensität der Nutzung“ wurden im
Tiefbau unterschiedliche Eigenschaften berücksichtigt, u. a. ob die Straße oder
Brücke als Rettungsweg dient oder z. B. eine notwendige Folgemaßnahme einer
anderen Investition darstellt.
Die Punktevergabe beim Kriterium
„Finanzierbarkeit/Fördermittelverfügbarkeit bzw. Höhe des Eigenanteils“
erfolgte in der Form, dass die Maßnahmen mit dem geringsten prozentualen
Eigenanteil die höchste Punktzahl erhielten und Maßnahmen, die ausschließlich
aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden müssen, keine Punkte erhalten
haben.
Die in der Spalte „geplante Einnahmen“
benannten Zahlenwerte enthalten einerseits Fördermittel in der Höhe, wie sie
bei ähnlichen Vorhaben beantragt bzw. bewilligt werden konnten und andererseits
bei den aufgelisteten Straßen auch Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen. Zu
diesen erfolgt der Hinweis, dass der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt deren
Abschaffung zum 01.01.2021 beschlossen hat. Art und Umfang des finanziellen
Ausgleichs für die betroffenen Kommunen stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht abschließend fest. Die Finanzierbarkeit der aufgelisteten Straßen kann
sich daher in den nächsten Monaten noch einmal ändern.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt die in der Anlage beigefügte Prioritätenliste 2020 für Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen der Stadt Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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