Betreff
Prioritätenliste für städtische Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
Vorlage
VII/0149/20
Art
Beschlussvorlage

Der Beschluss dient der Vorbereitung und Durchführung von zusätzlichen Investitionen im Hoch- und Tiefbau ab dem Jahr 2020.

 

Im Zuge der Erstellung des Haushaltsplans 2020 musste ein Teil der geplanten Maßnahmen unberücksichtigt bleiben, um für das Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Die Liste dieser Maßnahmen wurde zusammen mit dem Haushaltsplan 2020 übergeben.

 

Auf Basis dieser Liste ist nunmehr von Seiten der Verwaltung eine Prioritätenliste erarbeitet worden, die durch den heutigen Beschluss die Arbeitsgrundlage dafür bilden soll, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge abgearbeitet werden, wenn Aschersleben zusätzliche Mittel, zum Beispiel aus Investitionszuweisungen des Landes, erhalten sollte.

 

Die dargestellte Rangfolge ergibt sich aus der Bewertung aller Maßnahmen nach einem einheitlichen Kriterienkatalog.

 

Die verwendeten Kriterien sind:

·         Bestandteil der Gebietsänderungsverträge

·         Intensität der Nutzung

·         Zustand/Dringlichkeit des Handlungsbedarfes

·         Finanzierbarkeit/Fördermittelverfügbarkeit bzw. Höhe des Eigenanteils

 

Für die einzelnen Kriterien konnten maximal 10 Punkte vergeben werden. Dabei kann das Kriterium „Bestandteil der Gebietsänderungsverträge“ jedoch nur mit 0 Punkten (kein Bestandteil) oder 10 Punkten (Bestandteil) bewertet werden. Für alle anderen ist die Spanne von 0 bis 10 Punkten möglich.

 

Basis für die Punktevergabe im Kriterium „Zustand/Dringlichkeit des Handlungsbedarfes“ bilden für Straßen und Brücken die jeweiligen Zustandsnoten der entsprechenden Prüfungen.

 

Bei der „Intensität der Nutzung“ wurden im Tiefbau unterschiedliche Eigenschaften berücksichtigt, u. a. ob die Straße oder Brücke als Rettungsweg dient oder z. B. eine notwendige Folgemaßnahme einer anderen Investition darstellt.

 

Die Punktevergabe beim Kriterium „Finanzierbarkeit/Fördermittelverfügbarkeit bzw. Höhe des Eigenanteils“ erfolgte in der Form, dass die Maßnahmen mit dem geringsten prozentualen Eigenanteil die höchste Punktzahl erhielten und Maßnahmen, die ausschließlich aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden müssen, keine Punkte erhalten haben.

 

Die in der Spalte „geplante Einnahmen“ benannten Zahlenwerte enthalten einerseits Fördermittel in der Höhe, wie sie bei ähnlichen Vorhaben beantragt bzw. bewilligt werden konnten und andererseits bei den aufgelisteten Straßen auch Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen. Zu diesen erfolgt der Hinweis, dass der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt deren Abschaffung zum 01.01.2021 beschlossen hat. Art und Umfang des finanziellen Ausgleichs für die betroffenen Kommunen stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest. Die Finanzierbarkeit der aufgelisteten Straßen kann sich daher in den nächsten Monaten noch einmal ändern.

 

 


 

 

_.________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Prioritätenliste 2020 für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Stadt Aschersleben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     .

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: