Betreff
Corona-Pandemie - Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf den Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage
VII/0147/20
Aktenzeichen
0-13.30
Art
Beschlussvorlage

 

Für dringende Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, kann in der aktuellen Pandemielage, ausnahmsweise in einem an § 54 Satz 2 KVG LSA angelehnten vereinfachten schriftlichen Verfahren ein Beschluss gefasst werden. Diese Vorgehensweise berücksichtigt ausdrücklich das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.03.2020. Eine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Vorgehensweise ist nach diesem Schreiben ausnahmsweise nicht erforderlich.

 

Mit dieser Beschlussvorlage soll die Arbeitsfähigkeit der Stadt Aschersleben in der Zeit der Corona-Pandemie sichergestellt werden. Damit ist diese dringend und duldet auch keinen Aufschub.

 

Hierzu gehört insbesondere, dass eine zügige Vergabe von Aufträgen auch während der Zeit der Corona-Pandemie möglich ist. In Ergänzung der Regelung zu den regelmäßigen Sommerferien in § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben sollen von dieser Regelung auch entsprechende Entscheidungen der Eigenbetriebe erfasst werden.

 

Dieser Beschluss gilt nach aktueller Erlasslage bis zum 30.04.2020. Für erforderlich werdende Verlängerungen oder Änderungen und Ergänzungen des Beschlusses erfolgt, soweit dies notwendig ist, eine erneute Beschlussfassung.

 

Das Eilentscheidungsrecht des Oberbürgermeisters nach § 65 Abs. 4 KVG LSA wird durch diesen Beschluss ausdrücklich nicht eingeschränkt.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Entscheidung:

Bitte tragen Sie Ihre Entscheidung in den dafür oben vorgesehenen Feldern (Ja / Nein / Enthaltung) ein. Kennzeichnen Sie das betreffende Feld mit einem Kreuz ( X ). Damit Ihre Entscheidung konkret Ihrer Person zugeordnet werden kann, bitten wir Sie diese bis zum

 

6. April 2020, 24:00 Uhr

 

über die bei der Stadt und Ihrem iPad hinterlegte E-Mail-Adresse zu versenden.

 

Sollte diese Vorgehensweise für Sie nicht möglich sein, können Sie diesen Beschluss auch unterschrieben bis zu dem oben genannten Termin der Stadt Aschersleben, Markt 1 06449 Aschersleben übergeben oder per Post zuleiten. Die Frist ist unbedingt einzuhalten. Wenn Sie sich nicht innerhalb der gesetzten Frist äußern, wird dies als Stimmenthaltung gewertet.

 

 

 

___________________

Ggf. Unterschrift

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.        Während der Corona-Pandemie, wird dem Finanz- und Verwaltungsausschuss auch die Entscheidungskompetenz für den Abschluss von Verträgen, die Lieferungen und Leistungen nach VOB, VOL, VOF und HOAI zum Gegenstand haben, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Stadt aus solchen Verträgen, die sonst dem Stadtrat bzw. dem Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben vorbehalten sind, übertragen.

 

2.        Der Stadtrat bzw. der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss sowie der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben und der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben werden über die nach Abs. 1 gefassten Beschlüsse in den jeweils darauffolgenden ordentlichen Sitzungen informiert.

 

 

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     .

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: