Für
dringende Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, kann in der aktuellen
Pandemielage, ausnahmsweise in einem an § 54 Satz 2 KVG LSA angelehnten
vereinfachten schriftlichen Verfahren ein Beschluss gefasst werden. Diese
Vorgehensweise berücksichtigt ausdrücklich das Schreiben des Ministeriums für
Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.03.2020. Eine ausdrückliche
Zustimmung zu dieser Vorgehensweise ist nach diesem Schreiben ausnahmsweise
nicht erforderlich.
Mit
dieser Beschlussvorlage soll die Arbeitsfähigkeit der Stadt Aschersleben in der
Zeit der Corona-Pandemie sichergestellt werden. Damit ist diese dringend und
duldet auch keinen Aufschub.
Hierzu gehört
insbesondere, dass eine zügige Vergabe von Aufträgen auch während der Zeit der
Corona-Pandemie möglich ist. In Ergänzung der Regelung zu den regelmäßigen
Sommerferien in § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben sollen von
dieser Regelung auch entsprechende Entscheidungen der Eigenbetriebe erfasst
werden.
Dieser Beschluss
gilt nach aktueller Erlasslage bis zum 30.04.2020. Für erforderlich werdende
Verlängerungen oder Änderungen und Ergänzungen des Beschlusses erfolgt, soweit
dies notwendig ist, eine erneute Beschlussfassung.
Das
Eilentscheidungsrecht des Oberbürgermeisters nach § 65 Abs. 4 KVG LSA wird
durch diesen Beschluss ausdrücklich nicht eingeschränkt.
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Oberbürgermeister
Entscheidung:
Bitte tragen Sie Ihre Entscheidung in den dafür oben vorgesehenen
Feldern (Ja / Nein / Enthaltung) ein. Kennzeichnen Sie das betreffende Feld mit
einem Kreuz ( X ). Damit Ihre
Entscheidung konkret Ihrer Person zugeordnet werden kann, bitten wir Sie diese
bis zum
6. April 2020,
24:00 Uhr
über die bei der Stadt und Ihrem iPad hinterlegte E-Mail-Adresse zu
versenden.
Sollte
diese Vorgehensweise für Sie nicht möglich sein, können Sie diesen Beschluss
auch unterschrieben bis zu dem oben genannten Termin der Stadt Aschersleben,
Markt 1 06449 Aschersleben übergeben oder per Post zuleiten. Die Frist ist
unbedingt einzuhalten. Wenn Sie sich nicht innerhalb der gesetzten Frist
äußern, wird dies als Stimmenthaltung gewertet.
___________________
Ggf.
Unterschrift
Beschlussvorschlag:
1.
Während
der Corona-Pandemie, wird dem Finanz- und Verwaltungsausschuss auch die
Entscheidungskompetenz für den Abschluss von Verträgen, die Lieferungen und
Leistungen nach VOB, VOL, VOF und HOAI zum Gegenstand haben, sowie die
Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Stadt aus solchen Verträgen, die
sonst dem Stadtrat bzw. dem Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss sowie
dem Eigenbetrieb
Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
der Stadt Aschersleben
vorbehalten sind, übertragen.
2.
Der
Stadtrat bzw. der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss sowie der
Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben und der Eigenbetrieb
Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben werden über die nach Abs. 1 gefassten
Beschlüsse in den jeweils darauffolgenden ordentlichen Sitzungen informiert.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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