Betreff
Übergabe der Trägerschaft des Frauenhauses an den Internationalen Bund (IB)
Vorlage
VII/0141/20
Aktenzeichen
DI-13 schu/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Die Arbeit von Frauenhäusern ist auf den Schutz und die Anonymität von Frauen und deren Kindern, die von Gewalt betroffen sind, ausgerichtet. Sie erfüllen damit den Auftrag des Grundgesetzes, Artikel 1, der besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Durch Gewalt wird diese Würde des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit missachtet.

Die Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt stehen in der Verpflichtung, sich mit gesellschaftlichen Strukturen, die Gewalt begünstigen, auseinanderzusetzen.

 

Seit November 1993 wird das Frauenhaus in Aschersleben in städtischer Trägerschaft vorgehalten und ist in einem städtischen Gebäude untergebracht.

 

Mit der Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen zum 01. Januar 2017 hat sich der Personalschlüssel für Frauenhäuser erhöht. Somit sind für ein Frauenhaus mit 8 Belegungsplätzen für Frauen und ihre Kinder 2,5 Vollzeitbeschäftigte vorzuhalten. Bei vier Belegungsplätzen für Frauen und ihre Kinder sind 2,0 Vollzeitbeschäftigte nötig.

 

Für die Jahre 2018 und 2019 hatte die Stadt Aschersleben für die Betreibung des Frauenhauses vom Land Sachsen-Anhalt eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Demnach war die Aufstockung des Personals um 20 Wochenstunden nicht erforderlich. Für das Jahr 2020 hat das Land mitgeteilt, dass eine Außnahmegenehnigung nicht mehr erteilt wird.

Die Leiterin des Frauenhauses ist am 01. September 2019 in den Ruhestand gegangen. Bei vier Belegungsplätzen für Frauen und ihre Kinder müsste die Stadt Aschersleben noch eine Fachkraft mit 40 Wochenstunden einstellen.

 

In den vergangenen Jahren war die Auslastung des Frauenhauses zwischen 34 % und 60 %. Deshalb wurden zum 01. Januar 2020 die Belegungsplätze für Frauen von 8 auf 4 Plätze reduziert. 

 

Nach 26 Jahren hat der Sanierungsbedarf des Hauses stetig zugenommen. Für die Erneuerung der elektrischen Anlagen, den Brandschutz und Malerarbeiten fallen Kosten in Höhe von ca.

300.000 € an . Hinzukommen die Kosten für die Instandsetzung der Dachpappen-Dächer, die Trockenlegung des Gebäudes und die Sanierung des Mauerwerks am Anbau. Beim Umbau eines Frauenhauses ist die barrierefreie Nutzung des Hauses sicherzustellen, die dafür anfallenden Kosten liegen in Verantwortung des Trägers (Punkt 6.2 Landesförderrichtlinie).

 

Der Internationale Bund möchte ab dem 01. Januar 2021 - unter dem Vorbehalt einer Förderung durch den Salzlandkreis und das Land Sachsen-Anhalt - die Aufgaben und damit die Trägerschaft des Frauenhauses Aschersleben übernehmen. Die vier Belegungsplätze für Frauen und ihre Kinder werden weiter vorgehalten.

Der neue Träger möchte das Frauenhaus in einem anderen Gebäude in Aschersleben weiterführen.

 

Nach vergaberechtlichen Vorschriften ist eine Ausschreibung nicht erforderlich.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen:

  1. Landesförderrichtlinie
  2. Vorlage Nr. 704/93
  3. verbindliche Zusage IB

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Übertragung der Aufgaben des Frauenhauses Aschersleben zum 01.01.2021 an den

Internationalen Bund.  

 

  1. Der Beschluss vom 07.09.1993, Vorlage Nr. 704/93 wird aufgehoben.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

 

 

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: