Betreff
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 "Sondergebiet – PV-Anlage Magdeburger Chaussee" in Aschersleben
Vorlage
VII/0139/20
Aktenzeichen
D III/61-Gra
Art
Beschlussvorlage

Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.

Regenerativen Energien wie solare Energie bilden hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.

Die Stadt Aschersleben stellt gegenwärtig den sachlichen Teilflächennutzungsplan regenerative Energien – Wind und Solar (TFNP) als gesamträumliches Konzept auf.

Ein Standort dieses TFNP ist der Standort 25 nördlich der Magdeburger Chaussee, der für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage genutzt werden kann.

Für diesen Standort hat Herr Mathias Heilmann die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

  1. Antrag Mathias Heilmann
  2. Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24
  3. Entwurf des städtebaulichen Vertrages

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 28 Flurstücke 63 und 64 soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Sondergebiet – PV-Anlage Magdeburger Chaussee" aufgestellt werden.
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch Grünland, im Osten durch Grünland, im Süden durch die Magdeburger Chaussee und im Westen durch das Grundstück des Antragstellers (Magdeburger Chaussee 34) begrenzt.
    Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 1,56ha.

 

  1. Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: