Durch den Übertragungsbescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste und
offene Vermögensfragen vom 25. Januar 2016 gemäß Vermögenszuordnungsgesetz
(VZOG) wurde die Stadt Aschersleben Anteilseigner der Fernwasserversorgung
Elbaue Ostharz GmbH. Insgesamt gibt es 66 Anteilseigner mit unterschiedlichen
Kapitalanteilen.
Die Entscheidung des Bundesamtes zur Vermögenszuordnung wurde von drei
verschiedenen Klägerinnen angefochten. Am 12. Dezember 2018 wurde vom
Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Vermögenszuordnung des
Bundesamtes für Zentrale Dienste und offene Vermögensfragen vom 25. Januar 2016
bestätigt.
(Urteil BVerwG 10 C10.17)
Damit wurde die Stadt Aschersleben mit einem Kapitalanteil von 3.103.158
EUR Anteilseigner der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH. Dieser Kapitalanteil
entspricht einem Anteil von ca. 2,43 % und stellt die Stadt Aschersleben an die
5. Stelle von 66 Anteilseignern.
Unter Beachtung der Regelungen des § 10 des Gesellschaftsvertrages der
Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH besteht der Aufsichtsrat der
Gesellschaft aus bis zu 18 Mitgliedern. Die vier größten Anteilseigner
(Gesellschafter), die zusammen ca. 63,9 % der Anteile besitzen (die Stadt
Leipzig, die Stadt Halle/Saale, die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH und
die Stadt Bitterfeld-Wolfen) entsenden gemäß § 10 Absatz 2a bis 2b des
Gesellschaftsvertrages insgesamt 10 Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Gemäß § 10 Absatz 2c des Gesellschaftsvertrages entsenden die
Gesellschafter aus Sachsen-Anhalt, die kein alleiniges Entsendungsrecht haben,
4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH.
Um die Interessen der kleinen sachsen-anhaltinischen Anteilseigner zu
bündeln, soll auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt
(SGSA) ein Verein gegründet werden.
Der SGSA hat an die Stadt Aschersleben, als dem fünftgrößten
Anteilseigner die Bitte geäußert, eines der vier Aufsichtsratsmandate zu
übernehmen.
Herr Bernhard Fuchshuber als Leiter der Stabsstelle, verantwortlich für
die Beteiligungen der Stadt Aschersleben, hat sich bereit erklärt, dieses
Aufsichtsratsmandat zu übernehmen.
In der Versammlung der Anteilseigner aus Sachsen-Anhalt vom 30.01.2020
wurde dieser Vorschlag von den anwesenden Anteilseignern bestätigt.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:
Die Entsendung von Herrn Bernhard
Fuchshuber in den Aufsichtsrat der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH
wird bestätigt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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