Betreff
Entsendung in den Aufsichtsrat der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH
Vorlage
VII/0129/20
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Durch den Übertragungsbescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen vom 25. Januar 2016 gemäß Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) wurde die Stadt Aschersleben Anteilseigner der Fernwasserversorgung Elbaue Ostharz GmbH. Insgesamt gibt es 66 Anteilseigner mit unterschiedlichen Kapitalanteilen.

 

Die Entscheidung des Bundesamtes zur Vermögenszuordnung wurde von drei verschiedenen Klägerinnen angefochten. Am 12. Dezember 2018 wurde vom Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Vermögenszuordnung des Bundesamtes für Zentrale Dienste und offene Vermögensfragen vom 25. Januar 2016 bestätigt.

(Urteil BVerwG 10 C10.17)

 

Damit wurde die Stadt Aschersleben mit einem Kapitalanteil von 3.103.158 EUR Anteilseigner der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH. Dieser Kapitalanteil entspricht einem Anteil von ca. 2,43 % und stellt die Stadt Aschersleben an die 5. Stelle von 66 Anteilseignern.

 

Unter Beachtung der Regelungen des § 10 des Gesellschaftsvertrages der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus bis zu 18 Mitgliedern. Die vier größten Anteilseigner (Gesellschafter), die zusammen ca. 63,9 % der Anteile besitzen (die Stadt Leipzig, die Stadt Halle/Saale, die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH und die Stadt Bitterfeld-Wolfen) entsenden gemäß § 10 Absatz 2a bis 2b des Gesellschaftsvertrages insgesamt 10 Mitglieder in den Aufsichtsrat.

 

Gemäß § 10 Absatz 2c des Gesellschaftsvertrages entsenden die Gesellschafter aus Sachsen-Anhalt, die kein alleiniges Entsendungsrecht haben, 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH.

 

Um die Interessen der kleinen sachsen-anhaltinischen Anteilseigner zu bündeln, soll auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt (SGSA) ein Verein gegründet werden.

 

Der SGSA hat an die Stadt Aschersleben, als dem fünftgrößten Anteilseigner die Bitte geäußert, eines der vier Aufsichtsratsmandate zu übernehmen.

 

Herr Bernhard Fuchshuber als Leiter der Stabsstelle, verantwortlich für die Beteiligungen der Stadt Aschersleben, hat sich bereit erklärt, dieses Aufsichtsratsmandat zu übernehmen.

 

In der Versammlung der Anteilseigner aus Sachsen-Anhalt vom 30.01.2020 wurde dieser Vorschlag von den anwesenden Anteilseignern bestätigt.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

Die Entsendung von Herrn Bernhard Fuchshuber in den Aufsichtsrat der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH wird bestätigt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

            

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

           

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: