Betreff
Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 18 Wohngebiet "Hopfenmarkt/Schuhstieg" in Aschersleben
Vorlage
VII/0127/20
Aktenzeichen
61-21.18/fi
Art
Beschlussvorlage

Das Bauleitplanverfahren wurde mit dem Stadtratsbeschluss vom 05.10.1994 eingeleitet, um das brachliegende Quartier in der südlichen Altstadt als Wohnbaustandort zu entwickeln.

Für das gesamte Sanierungsgebiet wurde 2006 ein Rahmenplan erarbeitet und beschlossen.

Mit Hilfe sanierungsrechtlicher Instrumentarien wurde in den letzten 10 Jahren das Quartier um den Kleinen und Großen Halken sowie um den Hopfenmarkt entwickelt und realisiert.

Zwischenzeitlich wird mit der Evaluierung des Stadtentwicklungskonzeptes 2020 weiter zielgerichtet der Stadtumbau vorangetrieben und die Innenstadt durch Sanierung und Neubau von Wohnbausubstanz weiter gestärkt.

Aus heutiger Sicht besteht keine Notwendigkeit mehr, durch ein Bauleitplanverfahren städtebauliche Rahmenbedingungen für eine Neubebauung zu schaffen, da mit dem Rahmenplan für die Innenstadt und dem Sanierungsrecht ausreichende Steuerungsinstrumentarien zur Verfügung stehen.

Das Planverfahren soll deshalb eingestellt werden.


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:

Übersichtsplan M 1 : 5.000, Lageplan M 1 : 1.500


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 18 Wohngebiet „Hopfenmarkt/Schuhstieg“ in  Aschersleben wird eingestellt.

2.      Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 Wohngebiet „Hopfenmarkt/Schuhstieg“ in Aschersleben vom 05.10.1994 (Beschluss – Nr. 37/94) wird aufgehoben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: