Betreff
Neufestsetzung von Verrechnungssätzen für Personal des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0126/20
Art
Beschlussvorlage

Bei der Pflege der Grünanlagen, der Durchführung des Winterdienstes, der Straßenreinigung und der Straßenunterhaltung handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen, deren Entgelte auf Grundlage des Kommunalabgabegesetzes (KAG) nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für die Kostenrechnung zu ermitteln sind. Nach den in der Kommunalverfassung niedergelegten Einnahmebeschaffungsgrundsätzen ist der BWH grundsätzlich verpflichtet, kostendeckende Entgelte zu erheben.

 

Um dem Gebot kostendeckender Entgelte zu folgen, ist für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof die regelmäßige Preisanpassung der Stundenverrechnungssätze für Personal notwendig.

 

Die Stundenverrechnungssätze für Personal wurden zuletzt im Jahr 2014 kalkuliert und beschlossen. Auf Grund regelmäßig stattgefundener Tarifsteigerungen ist es notwendig eine Anpassung vorzunehmen.

 

Anzumerken sei, dass die ermittelten Verrechnungspreise nur zum Teil die Abrechnungsgrundlage einiger Leistungsbereiche mit der Stadtverwaltung bilden und auch gegenüber Dritten zur Anwendung kommen.

 

Aus den vorgenannten Gründen macht es sich erforderlich, mit Wirkung vom 01.04.2020 neue Entgelte festzusetzen.

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt die anzupassenden kostendeckenden Stunden-Verrechnungssätze im Vergleich zu den bisherigen Abrechnungssätzen.

 

Stundenverrechnungssätze Personal

lfd. Nr.

Bezeichnung

Einheit

aktuell geltende
Verrechnungssätze
aus dem Jahre 2014

zu beschließende

Verrechnungssätze

ab 01.04.2020

1

Grünflächen / Baumpflege

h

32,76 Euro

34,36 Euro

2

Straßenreinigung - maschinell

h

30,08 Euro

33,93 Euro

3

Straßenreinigung - manuell

h

31,53 Euro

36,22 Euro

4

Winterdienst

h

36,78 Euro

44,82 Euro

5

Straßenunterhaltung / Verkehrswesen

h

35,58 Euro

38,69 Euro

6

Bauschlosser

h

34,05 Euro

37,45 Euro

7

KFZ-Schlosser

h

32,40 Euro

36,26 Euro

8

Hausmeister

h

Keine

31,55 Euro

9

Ortsteilbewirtschaftung

h

Keine

34,05 Euro

10

Friedhofsunterhaltung

h

33,96 Euro

33,56 Euro

 

 

 


 

.

_________________

Oberbürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Neufestsetzung der Verrechnungssätze für Personal des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ab dem 01.04.2020. 

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: