Betreff
Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Aschersleben mit Ortschaften (ISEK 2030)
Vorlage
VII/0121/20
Aktenzeichen
61-22.03/fi
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat am 07.05.2008 die Fortschreibung des ersten Stadtentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 2002 beschlossen. Seit 2008 ist die Stadt Aschersleben durch Eingemeindungen weiter gewachsen und es wurde die Evaluierung und Konzeptfortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes bis zum Jahr 2030 unter Berücksichtigung der Kernstadt und der elf Ortsteile notwendig. Ferner sind die damit verbundenen aktuellen Herausforderungen der demografischen und strukturellen Entwicklung, des Erhalts der Funktionsfähigkeit des Mittelzentrums sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zu berücksichtigen.

 

Nach einer entsprechenden Ausschreibung wurde mit der Konzepterarbeitung das Planungsbüro Wenzel & Drehmann PEM GmbH aus Weißenfels beauftragt.

 

Mit der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) wird die gesamte Stadtregion erstmals zusammenhängend in einer konzeptionellen Planung betrachtet. Zusätzlich werden aktuelle Themen gesellschaftlicher Herausforderungen wie beispielsweise der demografische Wandel, die Versorgung der Bevölkerung, der Klimaschutz und die nachhaltige Entwicklung der Flächennutzung aufgearbeitet sowie Inhalte evaluiert und aktualisiert.

Das vorliegende Konzept ist ein strategisches Instrument, um den Status des Mittelzentrums und dessen Standortqualität zu stärken, die Grundversorgung der Bürger, sowohl in. der Kernstadt als auch im ländlichen Bereich, aufrecht zu erhalten und Zielsetzungen der Stadtentwicklung zu formulieren.

Für das vorliegende Konzept wurden die Vorgaben für die Erarbeitung der Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte (ISEK) und der Integrierten gemeindlichen Entwick- lungskonzepte (IGEK) berücksichtigt.

Zentrale Anliegen waren die Erarbeitung einer gesamtstädtischen Entwicklungsstrategie und einer Positionierung für die Kernstadt und ihrer umliegenden ländlich geprägten Ortschaften, die Formulierung eines räumlich-funktionalen Zielgerüsts sowie von Entwicklungs- und Leitzielen, die mit Handlungsfeldern und initialen Leitprojekten untersetzt werden

Ein weiterer Planungsanlass ist der anhaltende demografische Wandel und die damit verbundene negative Entwicklung der Einwohnerzahlen und Bevölkerungsstrukturen, die die Entwicklungen der kommenden Jahrzehnte maßgeblich beeinflussen werden. Die Dimension der resultierenden Herausforderungen ist heute noch nicht absehbar, deutlich erkennbar ist aber, dass die Auswirkungen einen großen Einfluss auf grundlegende Strukturen mit sich bringen. Prognosen und tatsächliche Entwicklungen finden daher in besonderem Maße Betrachtung.

Das vorliegende Konzept steckt den räumlichen Entwicklungsrahmen der Stadt Aschersleben für die nächsten rund 15 Jahre ab, identifiziert Handlungsschwerpunkte der Stadtentwicklung und bereitet die Umsetzung von konkreten Maßnahmen vor. Es ist Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln und schafft eine verbindliche Grundtage für Entscheidungen auf der politischen Ebene des Stadtrates.

Es bietet für den genannten Zeitraum einen belastbaren handlungs- und aufgabenorientierten Zukunftsentwurf an.


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:

Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Stadt Aschersleben mit Ortsteilen (ISEK 2030)

Teil A - Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Teil B – Evaluierung der Stadtumbaugebiete

Stand: Januar 2020

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Aschersleben mit den elf Ortsteilen (Fortschreibung 2019) als Konzept für die Entwicklung der Stadt Aschersleben bis zum Jahr 2030.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.1.1.20.5431000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

5.1.1.20.4141000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: