Der Stadtrat der Stadt Aschersleben
hat am 07.05.2008 die Fortschreibung des ersten Stadtentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 2002 beschlossen. Seit
2008 ist die Stadt Aschersleben durch Eingemeindungen weiter gewachsen und es
wurde die Evaluierung und Konzeptfortschreibung des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes bis zum Jahr 2030 unter
Berücksichtigung der Kernstadt und der elf Ortsteile notwendig. Ferner sind die
damit verbundenen aktuellen Herausforderungen der demografischen und
strukturellen Entwicklung, des Erhalts der Funktionsfähigkeit des
Mittelzentrums sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zu
berücksichtigen.
Nach einer
entsprechenden Ausschreibung wurde mit der Konzepterarbeitung das Planungsbüro Wenzel & Drehmann PEM GmbH aus Weißenfels
beauftragt.
Mit der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
(ISEK) wird die gesamte Stadtregion erstmals zusammenhängend in einer
konzeptionellen Planung betrachtet. Zusätzlich werden aktuelle Themen
gesellschaftlicher Herausforderungen wie beispielsweise der demografische
Wandel, die Versorgung der Bevölkerung, der Klimaschutz und die nachhaltige
Entwicklung der Flächennutzung aufgearbeitet sowie Inhalte evaluiert und aktualisiert.
Das vorliegende Konzept ist ein strategisches Instrument, um
den Status des Mittelzentrums und dessen Standortqualität zu stärken, die
Grundversorgung der Bürger, sowohl in. der Kernstadt als auch im ländlichen
Bereich, aufrecht zu erhalten und Zielsetzungen der Stadtentwicklung zu
formulieren.
Für
das vorliegende Konzept wurden die Vorgaben für die Erarbeitung der
Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte (ISEK) und der Integrierten
gemeindlichen Entwick- lungskonzepte (IGEK) berücksichtigt.
Zentrale Anliegen waren die Erarbeitung einer gesamtstädtischen
Entwicklungsstrategie und einer Positionierung für die Kernstadt und ihrer
umliegenden ländlich geprägten Ortschaften, die Formulierung eines
räumlich-funktionalen Zielgerüsts sowie von Entwicklungs- und Leitzielen, die
mit Handlungsfeldern und initialen Leitprojekten untersetzt werden
Ein
weiterer Planungsanlass ist der anhaltende demografische Wandel und die damit
verbundene negative Entwicklung der Einwohnerzahlen und Bevölkerungsstrukturen,
die die Entwicklungen der kommenden Jahrzehnte maßgeblich beeinflussen werden.
Die Dimension der resultierenden Herausforderungen ist heute noch nicht
absehbar, deutlich erkennbar ist aber, dass die Auswirkungen einen großen
Einfluss auf grundlegende Strukturen mit sich bringen. Prognosen und
tatsächliche Entwicklungen finden daher in besonderem Maße Betrachtung.
Das
vorliegende Konzept steckt den räumlichen Entwicklungsrahmen der Stadt
Aschersleben für die nächsten rund 15 Jahre ab, identifiziert Handlungsschwerpunkte
der Stadtentwicklung und bereitet die Umsetzung von konkreten Maßnahmen vor. Es
ist Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln und schafft eine
verbindliche Grundtage für Entscheidungen auf der politischen Ebene des
Stadtrates.
Es
bietet für den genannten Zeitraum einen belastbaren handlungs- und
aufgabenorientierten Zukunftsentwurf an.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
der Stadt Aschersleben mit Ortsteilen (ISEK 2030)
Teil A - Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Teil B – Evaluierung der
Stadtumbaugebiete
Stand: Januar 2020
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept der Stadt Aschersleben mit den elf Ortsteilen
(Fortschreibung 2019) als Konzept für die Entwicklung der Stadt Aschersleben
bis zum Jahr 2030.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
5.1.1.20.5431000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
5.1.1.20.4141000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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