Durch die Neuregelung in § 28 Abs. 2 KVG LSA
ist der Regelungsinhalt zu Einwohnerfragestunden für den Stadtrat und seine
beschließenden Ausschüsse in der Geschäftsordnung zu regeln.
Dies gilt jedoch nicht für
Einwohnerfragestunden bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates. Der
Regelungsinhalt für diese Fragestunden ist unter Beachtung von § 84 Abs. 5 Satz
2 KVG LSA in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben zu regeln.
Dazu ist nach § 84 Abs. 5 KVG LSA
ausdrücklich ein Beschluss des Ortschaftsrates dahingehend erforderlich, ob im
Rahmen der Einwohnerfragestunde im öffentlichen Teil des Ortschaftsrates Fragen
zu den Beratungsgegenständen der jeweiligen Tagesordnung gestellt werden dürfen
oder ob dies nicht möglich sein soll.
In § 20 der Hauptsatzung
„Einwohnerfragestunden in den Ortschaften“ wird künftig in Abs. 2 erfasst,
welche Ortschaften durch Beschluss Fragen zu Beratungsgegenständen der
Tagesordnung zugelassen haben und welche Ortschaften solche Fragen nicht
zugelassen haben.
Die Änderung dieser Regelung in der
Hauptsatzung der Stadt Aschersleben soll in der Sitzung des Stadtrates der
Stadt Aschersleben am 1. April 2020 beschlossen werden.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Ortschaftsrat beschließt:
im
Rahmen der Einwohnerfragestunde der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates
der Ortschaft Klein Schierstedt sind Fragen zu Beratungsgegenständen der
Tagesordnung zulässig.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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