Betreff
Einwohnerfragestunde im Ortschaftsrat Klein Schierstedt
Vorlage
VII/0115/20
Aktenzeichen
fu-hei
Art
Beschlussvorlage

Durch die Neuregelung in § 28 Abs. 2 KVG LSA ist der Regelungsinhalt zu Einwohnerfragestunden für den Stadtrat und seine beschließenden Ausschüsse in der Geschäftsordnung zu regeln.

Dies gilt jedoch nicht für Einwohnerfragestunden bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates. Der Regelungsinhalt für diese Fragestunden ist unter Beachtung von § 84 Abs. 5 Satz 2 KVG LSA in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben zu regeln.

Dazu ist nach § 84 Abs. 5 KVG LSA ausdrücklich ein Beschluss des Ortschaftsrates dahingehend erforderlich, ob im Rahmen der Einwohnerfragestunde im öffentlichen Teil des Ortschaftsrates Fragen zu den Beratungsgegenständen der jeweiligen Tagesordnung gestellt werden dürfen oder ob dies nicht möglich sein soll.

In § 20 der Hauptsatzung „Einwohnerfragestunden in den Ortschaften“ wird künftig in Abs. 2 erfasst, welche Ortschaften durch Beschluss Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zugelassen haben und welche Ortschaften solche Fragen nicht zugelassen haben.

Die Änderung dieser Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben soll in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben am 1. April 2020 beschlossen werden.


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

Der Ortschaftsrat beschließt:

im Rahmen der Einwohnerfragestunde der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Klein Schierstedt sind Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zulässig.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: