Die Stadt Aschersleben plant
den grundhaften Ausbau der „Angerstraße“ im Ortsteil Mehringen. Der Ausbau
dieser Straße wurde im Gebietsänderungsvertrag der Stadt Aschersleben mit der Ortschaft
im Zuge der Eingemeindung vereinbart. Bei
der Straße handelt es sich um eine „Haupterschließungsstraße“.
Die auszubauende Anlage der „Angerstraße“ verläuft
in nordsüdlicher Richtung von der Anbindung der L 85 bis zur Kreuzung
„Angerstraße“, „Grüne Straße“ und „Alte Bahnhofstraße“ (siehe Lageplan).
Die Straße ist beidseitig bebaut mit größtenteils
älteren Wohn- und Gewerbebauten in gutem Zustand.
Die derzeitige Straßenbefestigung besteht
überwiegend aus Natursteingroßpflaster. Beidseitig der Fahrbahn sind 2- bzw.
3-zeilige Gossen aus Schlackesteinen vorhanden. Die gesamte Oberfläche
entspricht nicht mehr den Anforderungen des heutigen Straßenverkehrs. Auf Grund
eines fehlenden tragfähigen und frostsicher ausgeführten, grundhaften
Straßenunterbaus sind die Straßendecken in einem sehr schlechten baulichen
Zustand. Dadurch ist die Lärmbelästigung durch
den Fahrzeugverkehr für die anliegenden Wohngrundstücke sehr stark. Weiterhin
führen die Unebenheiten bei Schlechtwetter zu großen Pfützenbildungen, die
wiederum beeinträchtigen Fußgänger und Radfahrer.
Um die Nutzung durch Fahrzeuge, ÖPNV, Radfahrer
und Fußgänger den Anforderungen an eine innerörtliche Haupterschließungsstraße
anzupassen, ist der grundhafte Ausbau mit einer Gesamtlänge von rund 625 m
dringend erforderlich. Für die Fahrbahn ist eine Mindestbreite von 5,50 m
geplant. Für die Oberfläche ist Betonpflaster vorgesehen. Dies ist eine Vorgabe
des Fördermittelgebers „Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten“, um
den dörflichen Charakter der Straße beizubehalten. Die Fahrbahn wird beidseitig
über eine Bordrinne mit Straßenabläufen entwässert und durch eine Hochbordanlage
begrenzt. Der bereits erneuerte Gehweg auf der Südseite soll erhalten bleiben.
Die Flächen zwischen dem südlichen Gehweg und der Fahrbahn werden neu
hergestellt. Die darauf befindlichen alten Kläranlagen werden abgerissen, es
entstehen Grünflächen und Parkplätze in Längsaufstellung. Auf der Nordseite ist
die Erneuerung des Gehweges in einer Breite von 1,50 m bis zum Ausbauende geplant.
Der Regenwasserkanal wird durch den Eigenbetrieb
Abwasser hergestellt. Die Grundstückseigentümer haben somit die Möglichkeit des
Anschlusses an den Regenwasserkanal.
Sämtliche Grundstücke sind bereits an einem
bestehenden Schmutzwasserkanal angeschlossen.
Die Straßenbeleuchtung wurde bereits im Jahr 2009 erneuert
und wird jetzt um 2 Leuchten erweitert.
Alle Grundstückszufahrten, Straßen- und
Wegeanbindungen sind im Zuge der Baumaßnahme wieder herzustellen bzw.
anzupassen. Im Zuge des Ausbaus werden mit allen
Versorgungsträgern die notwendigen Um- bzw. Neuverlegungen von Ver- und
Entsorgungs-leitungen koordiniert.
Die Kosten für die im Zusammenhang mit dem Straßenbau
notwendige Verbesserung werden enstprechend der Satzung der Stadt Aschersleben
über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen
Verkehrsanlagen in der Ortschaft Mehringen umgelegt. Der Anteil der Stadt an
der Finanzierung beträgt 53 v. H. der Kosten.
Das Bauvorhaben sowie die
Straßenausbaubeiträge werden dem Ortschaftsrat sowie den Bürgern von Mehringen
am 04.02.2020 in der Ortschaftsratssitzung vorgestellt und erläutert.
Die Gesamtkosten betragen nach vorläufiger
Berechnung 1.133.600 € für den Straßenbau, den Anteil an der öffentlichen
Entwässerung für die Verkehrsanlage, der Straßenbeleuchtung sowie die Planungs-
und Nebenkosten. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten beantragt und die Höchstförderung von
350.000 € bereits bewilligt.
Die Finanzmittel wurden im Haushalt der Stadt
Aschersleben für die Jahre 2019/ 2020 eingestellt.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Im Ortsteil
Mehringen wird die „Angerstraße“ im Abschnitt zwischen der L 85 und der
Kreuzung „Angerstraße“, „Grüne Straße“ und „Alte Bahnhofstraße“ grundhaft
ausgebaut, einschließlich der Straßenentwässerung und Erweiterung der
Straßenbeleuchtung.
- Die Kosten der
Baumaßnahme werden entsprechend der „Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen
in der Ortschaft Mehringen“ in der zurzeit gültigen Fassung auf die
Beitragspflichtigen umgelegt.
- Es werden
Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erhoben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
5.4.1.10/2703.7852000 2019: 79.950,00 € |
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2020:
1.200.000,00 € (VE) |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
5.4.1.10/2703.6811000 2020: 350.000,00 € |
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Buchungsstelle |
5.4.1.10/2703.6881001 2021: 400.000,00 € |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die Maßnahme
ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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Dezernentin