Betreff
Ausbaubeschluss für den Ausbau der Angerstraße im OT Mehringen
Vorlage
VII/0099/19
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben plant den grundhaften Ausbau der „Angerstraße“ im Ortsteil Mehringen. Der Ausbau dieser Straße wurde im Gebietsänderungsvertrag der Stadt Aschersleben mit der Ortschaft im Zuge der Eingemeindung vereinbart. Bei der Straße handelt es sich um eine „Haupterschließungsstraße“.

Die auszubauende Anlage der „Angerstraße“ verläuft in nordsüdlicher Richtung von der Anbindung der L 85 bis zur Kreuzung „Angerstraße“, „Grüne Straße“ und „Alte Bahnhofstraße“ (siehe Lageplan).

Die Straße ist beidseitig bebaut mit größtenteils älteren Wohn- und Gewerbebauten in gutem Zustand.

Die derzeitige Straßenbefestigung besteht überwiegend aus Natursteingroßpflaster. Beidseitig der Fahrbahn sind 2- bzw. 3-zeilige Gossen aus Schlackesteinen vorhanden. Die gesamte Oberfläche entspricht nicht mehr den Anforderungen des heutigen Straßenverkehrs. Auf Grund eines fehlenden tragfähigen und frostsicher ausgeführten, grundhaften Straßenunterbaus sind die Straßendecken in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Dadurch ist die Lärmbelästigung durch den Fahrzeugverkehr für die anliegenden Wohngrundstücke sehr stark. Weiterhin führen die Unebenheiten bei Schlechtwetter zu großen Pfützenbildungen, die wiederum beeinträchtigen Fußgänger und Radfahrer.

 

Um die Nutzung durch Fahrzeuge, ÖPNV, Radfahrer und Fußgänger den Anforderungen an eine innerörtliche Haupterschließungsstraße anzupassen, ist der grundhafte Ausbau mit einer Gesamtlänge von rund 625 m dringend erforderlich. Für die Fahrbahn ist eine Mindestbreite von 5,50 m geplant. Für die Oberfläche ist Betonpflaster vorgesehen. Dies ist eine Vorgabe des Fördermittelgebers „Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten“, um den dörflichen Charakter der Straße beizubehalten. Die Fahrbahn wird beidseitig über eine Bordrinne mit Straßenabläufen entwässert und durch eine Hochbordanlage begrenzt. Der bereits erneuerte Gehweg auf der Südseite soll erhalten bleiben. Die Flächen zwischen dem südlichen Gehweg und der Fahrbahn werden neu hergestellt. Die darauf befindlichen alten Kläranlagen werden abgerissen, es entstehen Grünflächen und Parkplätze in Längsaufstellung. Auf der Nordseite ist die Erneuerung des Gehweges in einer Breite von 1,50 m bis zum Ausbauende geplant.

Der Regenwasserkanal wird durch den Eigenbetrieb Abwasser hergestellt. Die Grundstückseigentümer haben somit die Möglichkeit des Anschlusses an den Regenwasserkanal.

Sämtliche Grundstücke sind bereits an einem bestehenden Schmutzwasserkanal angeschlossen.

Die Straßenbeleuchtung wurde bereits im Jahr 2009 erneuert und wird jetzt um 2 Leuchten erweitert.

Alle Grundstückszufahrten, Straßen- und Wegeanbindungen sind im Zuge der Baumaßnahme wieder herzustellen bzw. anzupassen. Im Zuge des Ausbaus werden mit allen Versorgungsträgern die notwendigen Um- bzw. Neuverlegungen von Ver- und Entsorgungs-leitungen koordiniert.

 

Die Kosten für die im Zusammenhang mit dem Straßenbau notwendige Verbesserung werden enstprechend der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Mehringen umgelegt. Der Anteil der Stadt an der Finanzierung beträgt 53 v. H. der Kosten.

Das Bauvorhaben sowie die Straßenausbaubeiträge werden dem Ortschaftsrat sowie den Bürgern von Mehringen am 04.02.2020 in der Ortschaftsratssitzung vorgestellt und erläutert.

 

Die Gesamtkosten betragen nach vorläufiger Berechnung 1.133.600 € für den Straßenbau, den Anteil an der öffentlichen Entwässerung für die Verkehrsanlage, der Straßenbeleuchtung sowie die Planungs- und Nebenkosten. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten beantragt und die Höchstförderung von 350.000 € bereits bewilligt.

Die Finanzmittel wurden im Haushalt der Stadt Aschersleben für die Jahre 2019/ 2020 eingestellt.


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:

Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Im Ortsteil Mehringen wird die „Angerstraße“ im Abschnitt zwischen der L 85 und der Kreuzung „Angerstraße“, „Grüne Straße“ und „Alte Bahnhofstraße“ grundhaft ausgebaut, einschließlich der Straßenentwässerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung.

 

  1. Die Kosten der Baumaßnahme werden entsprechend der „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Mehringen“ in der zurzeit gültigen Fassung auf die Beitragspflichtigen umgelegt.

 

  1. Es werden Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erhoben.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle  

5.4.1.10/2703.7852000

2019:      79.950,00 €

 

 

2020: 1.200.000,00 € (VE)

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

5.4.1.10/2703.6811000

2020:    350.000,00 €

 

 

Buchungsstelle

5.4.1.10/2703.6881001

2021:    400.000,00 € 

 

 

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

 

 

 

 

 

 

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Dezernentin