Der Haushalt 2019 des Salzlandkreises sowie das
Haushaltskonsolidierungskonzept 2019 – 2027,
die einen Umlagesatz auf die Umlagegrundlagen nach § 19 Abs. 2 FAG in Höhe von
43,74 % vorsahen, wurde seitens des Landesverwaltungsamtes beanstandet. Hiegegen
wurde durch den Landkreis Widerspruch
eingelegt.
Es erfolgte eine Verständigung zwischen
Landesverwaltungsamt und dem Salzlandkreis dahingehend, dass durch ein neu
aufgestelltes Konsolidierungskonzept eine erneute Prüfung erfolgen kann.
Dauraufhin wurde durch den Kreistag in der Sitzung am 16.10.2019 die Ergänzung
des Haushaltskonsolidierungskonzeptes beschlossen und dem Landesverwaltungsamt
zur Prüfung vorgelegt.
Mit Anhörungsschreiben vom 18.11.2019 soll der Landkreis
erneut dazu Stellung beziehen. Demzufolge ist davon auszugehen, dass bis zum
Ende 2019 keine Haushaltssatzung seitens des Salzlandkreises bekannt gemacht
werden kann. Somit gilt gemäß § 21 Abs. 2 FAG LSA der zuletzt bekannt gemachte
Umlagesatz in Höhe von 47,06 %.
Unter Berücksichtigung aller Faktoren ist von der
Stadt Aschersleben somit für das Jahr 2019 eine Kreisumlage in Höhe von 13.527.401 Euro zu entrichten.
Im
Haushalt 2019 der Stadt Aschersleben sind 12.650.700
Euro eingeplant. Dementsprechend fehlen für die letzte Rate 2019 876.701 Euro.
Um die
Zahlungsverpflichtung abdecken zu können, werden die in der Anlage 1 genannten
Buchungsstellen zur Deckung herangezogen.
Da die höhere Kreisumlage
die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben erheblich belastet
und zu einer deutlichen Verschlechterung des Jahresergebnisses führt, soll die
Zahlung nur unter Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.
Zudem soll der
Oberbürgermeister ermächtigt werden, rechtliche Schritte gegen den
Kreisumlagebescheid bis hin zur Klage einleiten zu können.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
1)
Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung
für die Kreisumlage in Höhe von 876.701 Euro. Die Deckung erfolgt aus den in
der Anlage 1 genannten Buchungsstellen.
2)
Die Zahlung der Kreisumlage 2019 basierend auf dem
Hebesatz des Jahres 2018 in Höhe von 47,06 v.H. erfolgt vor dem Hintergrund der
im Abwägungsprozess ermittelten Leistungsfähigkeitsgrenze von 43,74 v.H.
vorbehaltlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht.
3)
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen
rechtlichen Schritte gegen die die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt
übersteigenden Mehrbelastungen durch
die Kreisumlage infolge des nunmehr höheren Hebesatzes einzuleiten.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle:
Deckung siehe Anlage |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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