Betreff
Beschluss zur Finanzierung von Mehrkosten für Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an der ehemaligen Turnhalle des Gymnasiums Stephaneum zur Mensa
Vorlage
VII/0076/19
Art
Beschlussvorlage

Mit Beschluss vom 03.04.2019, Vorlage VI/0638/19, hat sich der Stadtrat einstimmig dazu bekannt, zur Kofinanzierung der Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an der künftigen Mensa Mittel aus dem Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in Höhe von max. 400.000 € einzusetzen. Danach wurden die entsprechenden Arbeiten ausgeschrieben. Im Zuge der abgegebenen Angebote, aber auch aufgrund von notwendig gewordenen Nachträgen, muss derzeit von Mehrkosten in Höhe von rd. 60.000,- € ausgegangen werden.

 

Um den städtischen Haushalt mit dieser Summe nicht zusätzlich zu belasten, wird eine andere städtische Maßnahme, die aus zwei verschiedenen Finanzierungsquellen bezuschusst wird, zwischen diesen Quellen etwas verschoben. Die zweite Finanzierungsquelle sind Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet. Die Höhe der Einnahmen für 2019 war im Vorfeld nicht kalkulierbar, da sie auf der Basis von freiwilligen Vereinbarungen mit den Eigentümern eingezahlt werden. Mittlerweile sind aber Gelder in entsprechender Höhe eingegangen. Die dadurch freiwerdenden Fördermittel sowie die notwendigen Eigenanteile im Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz sind Bestandteil des diesjährigen Haushalts, wodurch eine Unterbrechung der Baumaßnahme vermieden werden kann.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 60.000,00 € für Mehrkosten für den Umbau der ehemaligen Turnhalle des Gymnasiums Stephaneum zur Mensa aus dem Fördermittelprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: