Mit
Beschluss vom 03.04.2019, Vorlage VI/0638/19, hat sich der Stadtrat einstimmig
dazu bekannt, zur Kofinanzierung der Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an der
künftigen Mensa Mittel aus dem Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in
Höhe von max. 400.000 € einzusetzen. Danach wurden die entsprechenden
Arbeiten ausgeschrieben. Im Zuge der abgegebenen Angebote, aber auch aufgrund
von notwendig gewordenen Nachträgen, muss derzeit von Mehrkosten in Höhe von
rd. 60.000,- € ausgegangen werden.
Um
den städtischen Haushalt mit dieser Summe nicht zusätzlich zu belasten, wird
eine andere städtische Maßnahme, die aus zwei verschiedenen
Finanzierungsquellen bezuschusst wird, zwischen diesen Quellen etwas
verschoben. Die zweite Finanzierungsquelle sind Einnahmen aus
Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet. Die Höhe der Einnahmen für 2019 war im
Vorfeld nicht kalkulierbar, da sie auf der Basis von freiwilligen
Vereinbarungen mit den Eigentümern eingezahlt werden. Mittlerweile sind aber
Gelder in entsprechender Höhe eingegangen. Die dadurch freiwerdenden
Fördermittel sowie die notwendigen Eigenanteile im Förderprogramm
Städtebaulicher Denkmalschutz sind Bestandteil des diesjährigen Haushalts,
wodurch eine Unterbrechung der Baumaßnahme vermieden werden kann.
_________________
Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel in Höhe von
60.000,00 € für Mehrkosten für den Umbau der ehemaligen Turnhalle des
Gymnasiums Stephaneum zur Mensa aus dem Fördermittelprogramm „Städtebaulicher
Denkmalschutz“.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||