Betreff
Umfinanzierung eines Kommunaldarlehens
Vorlage
VII/0052/19
Aktenzeichen
EBA/jor-jae
Art
Beschlussvorlage

Begründung/Erläuterung:

 

Seit Bestehen des Eigenbetriebes wurden durch Beschluss des Stadtrates Darlehen für Investitionen im Abwasserbereich aufgenommen.

 

Beim Eigenbetrieb “Abwasserentsorgung“ läuft bei einem Darlehen mit einem Restschuldbetrag von insgesamt 362.000,00 Euro zum 16. Dezember 2019 die Zinsfestschreibung aus. Das Darlehen läuft derzeit bei der Salzlandsparkasse und wird mit 3,536 Prozent verzinst. Der Ursprungsbetrag des Gesamtdarlehens aus dem Jahr 2009 belief sich auf 600.000 €.

 

Das derzeitige Zinsniveau für Darlehen mit zehnjähriger bzw. längerer Zinsfestschreibung liegt weit unter dem langfristigen Mittel. Somit ist es sinnvoll, die noch günstigen Zinsen sich langfristig zu sichern.

 

Für das vorgenannte Darlehen liegt ein unverbindliches Zinsangebot unserer Hausbank für ein Anschlussdarlehen in Höhe von 0,2 Prozent p.a. vor (Stand: 08. 08. 2019). Der Darlehenszinssatz gilt für die Gesamtlaufzeit über 10 Jahre und liegt im Vergleich zu den in den Vorjahren aufgenommenen Kommunaldarlehen auf einem sehr niedrigen Niveau.

 

Gleichzeitig schlägt sich der Zinseffekt kostensparend auf die Abwassergebühr nieder. Selbst Zehntelprozentpunkte machen bei einem von mehreren 100.000-Euro umfassenden Darlehen einige 1.000-Euro Zinsersparnis aus.

 

Aus den oben genannten Gründen soll der Betriebsleiter ermächtigt werden, das Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 4,0 % umschulden zu können.

 

 

 


 

 

___________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wird ermächtigt, zum Zwecke der Anschlussfinanzierung für das bei der Salzlandsparkasse aufgenommene Darlehen mit einer Restschuld von 362.000,00 Euro zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 16.12.2019 einen Annuitätendarlehensvertrag abzuschließen.

 

Der höchst zulässige Zinssatz wird auf 4 % festgelegt.

Die Zinsbindung des Darlehens soll höchstens 20 Jahre betragen.

Die Anschlussfinanzierung erfolgt unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte.

 

Der Betriebsleiter ist verpflichtet, den Stadtrat über die realisierte Anschluss- bzw. Umfinanzierung zeitnah zu unterrichten.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle.

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: