Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne
eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als
Eigenbetrieb geführt.
Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des
Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die
Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die
Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP
Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“, Dessau-Roßlau aufgestellt und erhielt am
26. Juli 2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die
Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Zum Geschäftsjahr 2018:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2018 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 2.114,65 EUR aus (im Vorjahr ca. 7.430 EUR). Die
Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 205 Tsd. EUR (5,8 %)
und beträgt nunmehr ca. 3,76 Mio. EUR (Vorjahr 3,56 Mio. EUR).
Die aus den Vorjahren noch bestehenden „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“
in Höhe von ca. 135 Tsd. EUR konnten
durch planmäßige Tilgung auf nunmehr 104 Tsd. EUR reduziert werden.
Im Jahr 2018 sind Investitionen in Höhe von ca. 400 Tsd. EUR, inklusive der
aktivierten Eigenleistung auf dem städtischen Friedhof in Höhe von 136 Tsd. EUR
getätigt worden. Die größten Investitionen waren 2018 die Weiterführung des
Wegebaus auf dem städtischen Friedhof „Schmidtmannstraße“ mit einem Betrag in
Höhe von 135 Tsd. EUR und fortführende Arbeiten am 2017 errichteten
Trauerpavillon (68 Tsd. EUR).
Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr 3,2 Mio. EUR und haben
sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 156 Tsd. EUR erhöht. Dies entspricht einer
Steigerung von 4,8 %. Wesentlichen Anteil an der Steigerung hatten 2018 die
aktivieren Eigenleistungen, die um das Fünffache, im Vergleich zum Vorjahr,
gestiegen sind. Die größten Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den
öffentlichen Bereichen Grünanlagenpflege (758 Tsd. EUR) sowie Straßenreinigung
und Winterdienst (456 Tsd. EUR). Für die Bewirtschaftung der Ortschaften sowie
der Friedhöfe in den Ortschaften und das öffentliche Grün im Friedhof
„Schmidtmannstraße“ wurden insgesamt 520 Tsd. EUR Umsatz erlöst.
Es wurde im Geschäftsjahr 2018 so wie auch in den Vorjahren vom
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3
Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR gezahlt.
Zum Jahresende 2018 verfügte der BWH über insgesamt 60 Mitarbeiter,
darunter sind 11 Gemeindearbeiter, 7 Hausmeister, 2 Saisonkräfte, 5
Auszubildende sowie 8 Angestellte.
Von der Wirtschaftsprüfgesellschaft wird festgestellt, dass der
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die
Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF– Datei im
Ratsinformationssystem)
- Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes
- Bericht
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP Dernehl, Lamprecht & Partner
mbB)“ über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des
Lageberichtes 2018 des Eigenbetriebes „Bauwirtschaftshof der Stadt
Aschersleben (BWH)“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird festgestellt.
2. Das Jahresergebnis
in Höhe von 2.114,65 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der
Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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