Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2018 vom "Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA"
Vorlage
VII/0047/19
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet. Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie anderer gesetzlicher Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2018 von der WRT Revision und Treuhand GmbH, Halle/Saale. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Deshalb konnte am 24. Juli 2019 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2018:

 

Die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen führt nach wie vor zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung, die für 2018 bei einer Schmutzwassergebühr von 2,89 EUR pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 2,27 EUR je volle 5m² bebauter oder befestigter Grundstücksfläche lagen. Damit befinden sich die Abwassergebühren unter denen vieler Verbände im Umland.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt für das Jahr 2018 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 305,9 Tsd. EUR (Vorjahr 160,4 Tsd. EUR) ab. Wesentliche Ursachen für die positive Veränderung gegenüber dem Vorjahr sind verbesserte Umsatzerlöse (+26 Tsd. EUR) und eingesparte Zinsen (-79 Tsd. EUR). Außerdem minderte 2017 die Rückstellung für die Kostenüberdeckung ( 81 Tsd. EUR) das Jahresergebnis im Jahr 2017.     

 

Die Umsatzerlöse konnten gegenüber dem Vorjahr um ca. 26 Tsd. EUR auf 4,27 Mio. EUR gesteigert werden.

 

Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 986 Tsd. EUR (2,3 %) und beträgt nunmehr 42,1 Mio. EUR. Dieser Rückgang spiegelt sich auf der Aktivseite hauptsächlich im Anlagevermögen und bei den flüssigen Mitteln wider. Analog verminderten sich auf der Passivseite die Verbindlichkeiten.

 

Zu den im Jahr 2018 fertig gestellten Baumaßnahmen, gehörten die Kanalsanierung des Mischwasserkanals in der Straße “Klosterhof“, die Erneuerung des Schmutz- und Regenwasserkanals in den Straßen „Westdorfer Straße“ und „Wasserplan“ sowie der Kanalbau im Ortsteil Freckleben, hier die Verlegung eines Schmutzwasserkanals in den Straßen “Am Schlossberg“ und “Wickenbreite“.

 

In der Ausführung bzw. im Bau befand sich zum Stichtag 31.12.2018 die Erneuerung des Schmutzwasserkanals im 2. Bauabschnitt „Ermslebener Straße“.

 

Alle Baumaßnahmen wurden planmäßig ausgeschrieben und öffentlich vergeben.

 

Der Gesamtumfang der Investitionen betrug im Geschäftsjahr 2018 ca. 765 Tsd. EUR (im Vorjahr  576 Tsd. EUR).

 

Das Eigenkapital hat sich durch den Vortrag eines Teils des Jahresgewinns auf ca. 13,7 Mio. EUR erhöht (gestiegen um ca. 245 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr) und beträgt nunmehr 32,7 % (Vj. 31,3 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.

 

Vom Jahresergebnis 2018 ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben abzuführen und den per 31.12.2018 verbleibenden Betrag in Höhe von 244.661,59 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF– Datei im Ratsinformationssystem)

 

  1. Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
  2. Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRT Revision und Treuhand GmbH, Halle/Saale über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2018 des „Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben“

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird festgestellt.

 

  1. Das Jahresergebnis in Höhe von 305.900,95 EUR wird mit einem Betrag von 61.239,36 EUR an die Stadt Aschersleben abgeführt und mit 244.661,59 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.4651000

Erträge v Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen u Beteiligungen

61.239,36 EUR          

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: