Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
Vorlage
VII/0045/19
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 % Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben. Weitere Gesellschafter sind die Stadt Seeland, die Stadt Falkenstein /Harz  und der Salzlandkreis.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “TAXON GmbH”, Zweigniederlassung Hettstedt.

 

Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.

 

Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 12. April 2019 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben wurde der Jahresabschluss per 31.12.2018 ausführlich beraten und an die Gesellschafterversammlung mit der Beschlussempfehlung weitergeleitet.

 

Zum Geschäftsjahr 2018:

 

Obwohl die ÖSEG mbH auch im Berichtsjahr 2018 ein negatives Jahresergebnis erwirtschaftet hat, so ist das Berichtsjahr deutlich positiver verlaufen als in den beiden Vorjahren. Der Jahresfehlbetrag für 2018 beträgt ca. 25 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag ca. 199,5 Tsd. EUR). Die Liquidität der Gesellschaft wurde dadurch jedoch nicht gefährdet. Der Finanzmittelfonds (liquide Mittel) verringerte sich und beträgt zum Bilanzstichtag  450 Tsd. EUR (im Vorjahr 512 Tsd. EUR).

Die realisierten Umsatzerlöse betragen 2018 rund 81 Prozent der Erlöse des Jahres 2014. Gegenüber dem Vorjahr ist jedoch eine Steigerung der Umsatzerlöse von 267 Tsd. EUR zu verzeichnen, welche insbesondere auf das Landesprogramm „58Plus" mit 29 Teilnehmern und das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe" mit 33 Teilnehmern zurückzuführen ist.

 

Das Jobcenter des Salzlandkreises und die Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz bewilligten im Berichtsjahr 171 Maßnahmen für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für 420 Personen (Vorjahr: 131 Maßnahmen für 486 Teilnehmer). Außerdem startete das Landesprogramm „STaTA“ (Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben) mit 35 Maßnahmen und 96 Teilnehmern.

 

Die wesentliche Ergebnisquelle der ÖSEG mbH stellen die Aufwandszuschüsse dar, die sich 2018 auf 2,21 Mio EUR erhöht haben, jedoch nicht zu einer 100%igen Kostendeckung führten. Nachdem die Aufwandszuschüsse aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen 2016 nur 1,48 Mio. EUR betrugen, wurden im vorigen Geschäftsjahr 2017 1,89 Mio. EUR Aufwandszuschüsse gezahlt. Im Geschäftsjahr 2018 konnten somit 323 Tsd. EUR höhere  Aufwandszuschüsse verbucht werden.

 

 

Auch 2018 bewirtschaftete die ÖSEG mbH mit 52 Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung 70 ehemals brachliegende Gärten in verschiedenen Kleingartenanlagen in Aschersleben und umliegender Kommunen.

 

Programme im Rahmen von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, die 2017 mit positivem Erfolg durchgeführt wurden, sind 2018 nicht neu aufgelegt worden. 

 

Im Durchschnitt des Jahres 2018 beschäftigte die ÖSEG mbH Aschersleben 387 Personen, davon 300 Personen (im Vorjahr 295 Personen) in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

 

Wichtige Tätigkeitsfelder im vergangenen Geschäftsjahr waren:

 

Ø  Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt (Biotop- und Feldgehölzpflege, Verbesserung der Umweltbedingungen in den Grabensystemen, Neophytenbekämpfung)

Ø  Hilfe im kulturellen Bereich zur Vorbereitung und bei der Durchführung von kulturellen Projekten

Ø  Hilfe im sozialen Bereich (Kinder- und Jugendarbeit, Nähstube, Speisekammer, Kleiderkammer, Schulbusbegleiter)

Ø  Ergänzende Tätigkeiten im infrastrukturellem Bereich (z.B. Pflege- und Säuberungsarbeiten im Umfeld von Radwegen und Spielplätzen)

 

 

Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 71,6 % der Bilanzsumme verringert, ist jedoch nach wie vor als sehr gut einzustufen. (im Vorjahr 74,2 %)

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen bei der ÖSEG mbH nicht.

 

Die Geschäftsführung der ÖSEG mbH wird sich den neuen Anforderungen stellen, geht jedoch davon aus, dass die Gesellschaft in den Folgejahren auch auf finanzielle Unterstützung der Gesellschafter angewiesen sein wird.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes 2018 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)       Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018,

b)      Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers für das           Geschäftsjahr             2018 und

c)       Beschluss zum Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 25.473,03 EUR auf neue           Rechnung.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle   

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle  

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: