Betreff
2. Änderung zum Vertrag über die Wartung und den Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0043/19
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben hat derzeit die Wartung und den Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen für die Kernstadt Aschersleben und den Ortsteil Winningen an die Stadtwerke Aschersleben GmbH übertragen. Aktuelle Grundlage für diese Dienstleistung ist der Vertrag vom 17.12.2007/24.01.2008. Diesem ist bereits ein Vertrag von 1997 vorausgegangen.

In dem Vertrag werden sowohl die Unterhaltung der Beleuchtungsanlage als auch die Lieferung von Licht in einem Preis je Leuchte zusammengefasst. Durch diese Regelungen, die bis 2010 galten, konnte die Ökosteuer für Stromlieferungen (Stromsteuergesetz) deutlich reduziert werden. Infolge dessen hat die Stadt Aschersleben im Zeitraum 2004 bis 2010 Ausgaben für die Straßenbeleuchtungsanlagen in Höhe von 78,4 TEUR gespart.

Der für die Straßenbeleuchtung notwendige Strom wird durch die Stadtwerke Aschersleben GmbH selbst, in den Blockheizkraftwerken (Kraft-Wärme-Kopplung) der Mehringer Straße und im Heizwerk I, Güstener Straße erzeugt.

Im Jahr 2018 installierten die Stadtwerke Aschersleben GmbH auf eigene Kosten 108 Messeinrichtungen (35,5 TEUR) um die viertelstundengenaue Erzeugung des Straßenbeleuchtungsstroms in den BHKW und dessen zeitgleicher Verbrauch in den Straßenbeleuchtungsanlagen dauerhaft nachweisen zu können. Damit wurde sichergestellt, dass eine Belastung dieses Stroms mit EEG- Umlage nach Erneuerbare-Energien- Gesetz vermieden wird.

Beim direkten Einkauf der Energie, also bei der Aufgabe des bestehenden Vertrages über die Lieferung von Licht, wären jährlich zusätzlich ca. 90 TEUR EEG-Umlage durch die Stadt Aschersleben zu zahlen.

Seit dem Jahr 2014 hat es bei der Stadtwerke Aschersleben GmbH insbesondere bei Strom und Personal erhebliche Kostensteigerungen gegeben, die eine Neukalkulation der Beleuchtungspauschale erfordern.

Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschluss 2018 wurde die Neukalkulation durchgeführt. Bei den Personalkosten wurden jährliche Kostensteigerungen angesetzt, die sich an denen der letzten fünf Jahre orientierten (ca. 1,5% p.a).

Damit steigt die monatliche Pauschale je Leuchte von 11, 94 EUR auf 12, 58 EUR (netto), das entspricht einer Steigerung von 5,36 %.

Die aktuelle vorliegende Kalkulation der Stadtwerke Aschersleben GmbH wurde eingehend geprüft. Der bestehende Vertrag ist damit in § 8 (1) entsprechend anzupassen.

Die entstehenden Mehrausgaben von ca. 30.500 EURO (brutto) können aus den Buchungsstelle 5.1.1.20.5315000 (Zuschüsse aus verbundenen Unternehmen) mit 30.5000 EUR bereitgestellt werden.


 

 

._________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage: 2. Änderung zum Vertrag


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in der Anlage beigefügte 2. Änderung des Vertrages über die Wartung und den Betrieb der öffentlichen Beleuchtungsanlage im Gebiet der Stadt Aschersleben zu unterzeichnen.

 

2. Die entstehenden Mehrausgaben von ca.30.500 EURO (brutto) werden aus der Buchungsstelle 5.1.1.20.5315000 (Zuwendung an verbundene Unternehmen) in Höhe von 30.500 EUR bereitgestellt.


 

‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.4.11.5221000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

30.500 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

30.500 EUR aus der

Buchungsstelle

5.1.1.20.5315000

 

 

 

Buchungsstelle

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: