Betreff
Jahresabschluss per 31.12.2018 der Stadtwerke Aschersleben GmbH
Vorlage
VII/0039/19
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Unternehmensstruktur der Stadtwerke Aschersleben GmbH entspricht den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und den in der Folge erlassenen Verordnungen für Strom und Gas. Der Netzbetrieb wird durch die ASCANETZ GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Aschersleben GmbH separat betrieben. Es wird sichergestellt, dass der eigene Vertrieb der Stadtwerke Aschersleben GmbH nicht besser gestellt wird, als der anderer Energiehändler.

 

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Anteil von 65 % Hauptgesellschafterin der Stadtwerke Aschersleben GmbH, die enviaM hält 35 % der Anteile an der Gesellschaft.

 

Gemäß § 46 GmbH Gesetz  i. V. m. § 7 Abs. 2 b des Gesellschaftsvertrages der SWA entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresergebnisses, die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung sowie über die Verwendung bzw. Verteilung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2018 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig.

 

Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.

 

Die Berichterstattung nach § 53 HGrG wurde von der WIBERA zusammenfassend für die geprüften Gesellschaften Stadtwerke Aschersleben GmbH, die ASCANETZ GmbH und die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH vorgenommen, weil die kaufmännisch handelnden Personen und die organisatorischen Strukturen bei den Unternehmen zum Teil gleich sind.

 

Die Prüfung hat insgesamt keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben und deshalb konnte am 21. Mai 2019 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2018:

Im Geschäftsjahr hat sich die Stadtwerke Aschersleben GmbH erneut als zuverlässiger Versorger für Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser im Wettbewerbsmarkt präsentiert und die Mehrzahl der Haushalts- und Gewerbekunden der Stadt Aschersleben, aber auch wichtige Industriekunden mit Strom und Erdgas beliefert. In diesem Zusammenhang erfolgen gegenwärtig umfangreiche Maßnahmen des Netzausbaus insbesondere unter dem Gesichtspunkt der immer weiter zunehmenden Erzeugung erneuerbarer Energien.

 

Ein wesentlicher Investitionsschwerpunkt lag, so wie auch im vergangenem Jahr, im Bereich der Stromsparte. Hier wurde im Wesentlichen in die Erneuerung des Schalthauses in der Schierstedter Straße und in die Erneuerung von Ortnetzstationen investiert. In der Gassparte lag der Schwerpunkt des investiven Geschehens bei der Erneuerung von Niederdruckleitungen und im Netzausbau im Ortsteil Winningen (Burgstraße, Ascherslebener Straße). Bei der Trinkwasserversorgung wurde mehrheitlich in die Erneuerung von Versorgungsleitungen und in die Rekonstruktion von Trinkwasserhausanschlüssen investiert. Im Bereich der Fernwärme konnte die geplante Ortsnetzerschließung im Bereich Vor der Aue, Groß Schierstedt, nicht realisiert werden, da sich der Investor nicht für die Fernwärmeversorgung entschieden hat.

 

Im Zuge neuer gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen der Bundesnetzagentur musste ebenso wie im Vorjahr auch im Geschäftsjahr 2018, in einem höheren Maße als bisher, in Hard- und Software sowie in Lizenzen investiert werden.

 

Aufgrund der sich massiv ändernden Marktbedingungen in der Energiewirtschaft, hat die SWA gemeinsam mit der ASCANETZ GmbH im Jahr 2017 eine Digitalisierungsstrategie entwickelt, welche im Jahr 2018 aktiv umgesetzt wurde. Zielstellung ist dabei, bestehende Geschäftsprozesse zu optimieren und von analogen in digitale Prozesse zu überführen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sich die Einführung des Kundenonlineportals bewährt hat. Der neue Kommunikationsweg wurde von den Kunden der Stadtwerke Aschersleben GmbH sehr gut angenommen und führt somit zu einer erhöhten Servicequalität.

 

Die SWA schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem positiven Jahresergebnis von 2,34 Mio. EUR ab, welches um ca. 236 Tsd. EUR niedriger als das Vorjahresergebnis von 2,58 Mio. EUR liegt. Als wesentliche Gründe für das verminderte Ergebnis werden die höheren Energiebeschaffungskosten, insbesondere im Bereich Erdgas, die zu zahlende EEG-Umlage auf die Eigenversorgung Strom und die erheblich geringere KWK-Zulage (Kraft-Wärme-Kopplung) genannt.

 

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft betragen im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 30.770 Tsd. EUR (Plan: 32.301 Tsd. EUR). Die Ist-Abweichung der Umsatzerlöse von 1.531 Tsd. EUR resultiert im Wesentlichen aus den wetterbedingten Absatzrückgängen bei den Gas- und Fernwärmekunden, den stark verringerten Erlösen aus vermiedener Netznutzung sowie der verringerten KWK-Zulage durch Auslaufen der Förderung für eine Anlage.

 

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe liegen um 347 Tsd. EUR unter dem Planansatz. Dies resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen Netznutzungsentgelten für Gastarifkunden.  

 

Das Ergebnis der Netzgesellschaft (ASCANETZ GmbH) liegt um 85 TEUR über dem Planansatz.

 

Das Geschäftsjahr 2018 war, vor allem im 2. Halbjahr, geprägt von überdurchschnittlich hohen Monatsmitteltemperaturen. Das hatte unmittelbare Auswirkungen auf den Absatz von Erdgas für die Raumheizung, einschließlich Fernwärme. Im Tarifkundenbereich wurden 5,8 Mio. kWh und bei den Sonderkunden sogar 13,7 Mio. kWh weniger Erdgas verkauft. Allerdings ist bei einer Reihe von Industriekunden auch ein produktionsbedingter Bedarfsrückgang zu verzeichnen. Damit sind auch die Umsätze dieser Sparte deutlich geringer ( - 743 Tsd. EUR als im Vorjahr). Im Bereich der Fernwärme sank der Absatz wetterbedingt im Vergleich zum Vorjahr um 1.092 MWh. Gleichzeitig sank aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisgleitklauseln der Fernwärmeverkaufspreis um 2,39 EUR/MWh, was insgesamt zu einem Umsatzrückgang von 210 Tsd. EUR führte. Beim Strom lagen die Umsatzerlöse etwas über denen des Vorjahres. Da jedoch die von zwei Sondervertragskunden angekündigten höheren Strombezüge nicht wirksam wurden, konnten die Planwerte nicht erreicht werden. Aufgrund der extremen Trockenheit wurde mehr Trinkwasser verbraucht als im Jahr vorher, was sich auch in der positiven Umsatzentwicklung der Sparte zeigt. Insgesamt lagen die Umsatzerlöse mit 1.340 Tsd. EUR unter denen des Vorjahres. Im Bereich der Dienstleistungen wurden grundsätzlich stabile Umsätze und Ergebnisse erzielt. Allerdings ist beim Betrieb und der Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen aufgrund der teilweise EEG-umlagepflichtigen Strommengen für den Eigenverbrauch des laufenden Jahres ein negatives Ergebnis von 14 Tsd. EUR zu verzeichnen. Durch die im Jahr 2018 installierten neuen Messsysteme, die den geänderten gesetzlichen Bedingungen entsprechen, wird diese Zahlung zukünftig vermieden und sich das Spartenergebnis wieder positiv entwickeln.

 

Letztlich konnten alle Sparten, mit Ausnahme der Straßenbeleuchtung, mit einem Plus abschließen und somit zum Jahresüberschuss von insgesamt 2,341 Mio. EUR beitragen. Die Bereiche Strom, Fernwärme und Trinkwasser lieferten mit einem Anteil von ca. 87,4 % den insgesamt größten Anteil am Jahresüberschuss. Die Gassparte ist auf Rang 4 zurückgefallen und musste 2018 im Vergleich zu 2017 einen Rückgang des Ergebnisses um 601 Tsd. EUR verzeichnen

 

Zusammenfassend liegt der Jahresüberschuss um 471 Tsd. EUR unter dem geplanten Ergebnis. Die wesentlichen Ursachen für den geminderten Jahresüberschuss sind die gegenüber dem Planansatz niedrigeren Umsatzerlöse, erhöhte Bezugsaufwendungen für Gas, der Wegfall der KWK-Förderung für ein BHKW und die Pflicht zur Zahlung von EEG-Umlagen für den Eigenverbrauch Strom der Straßenbeleuchtung.

 

Die Liquidität der SWA war ganzjährig gegeben, allen finanziellen Verpflichtungen des Jahres 2018 wurde nachgekommen. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 2,07 Mio. EUR.

 

Die Kapitalstruktur ist geordnet und setzt sich aus 37,9 % Eigenkapital und 62,1 % Fremdkapital zusammen.

 

Für die Stadt Aschersleben als Gesellschafterin bedeutet die vorgeschlagene Gewinnausschüttung eine kassenwirksame Einnahme von 1,28 Mio. EUR.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

(PDF – Datei  im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 der Stadtwerke Aschersleben GmbH

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Stadtwerke Aschersleben GmbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschersleben GmbH folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a.    Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018,

 

b.    Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2018,

 

c.     Beschluss zur Ausschüttung des Jahresüberschusses von 2.340.591,13 EUR an die Gesellschafter entsprechend der Geschäftsanteile und

 

d.    Beschluss zur Erteilung der Befugnis des Geschäftsführers der Stadtwerke Aschersleben GmbH zur Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafter-versammlung der ASCANETZ GmbH und der Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH gemäß § 7 Abs. 2g des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschersleben GmbH.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.4651000

Erträge von Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

ca. 1,28 Mio. EUR     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: