Der vom Amt für Bildung und Sport durchgeführte Demographie-Check hat ergeben, dass auch langfristig die Schülerzahlen auf dem heutigen Niveau bleiben.
Die Schulspeisung im Keller und die Nutzung von Containern kann jedoch keine Dauerlösung sein. Es wird deshalb vorgeschlagen, eine Mensa mit zwei Klassenräumen auf dem Schulgelände neu zu bauen. In diesem Zusammenhang soll auch die Einfriedung neu gestaltet werden.
Das Schulgebäude und auch die Turnhalle sowie auch die Trafostation an der Ecke zur Brunnenstraße stehen unter Denkmalschutz. Um den hohen städtebaulichen sowie architektonischen Ansprüchen an einen Neubau gerecht zu werden, sollen fünf geeignete Planungsbüros, die noch ausgewählt werden, aufgefordert werden, eine Vorstudie mit Kostenschätzung zum Neubau der Mensa mit zwei Klassenräumen zu entwickeln.
Die Büros erhalten jeweils 2.000,00 Euro (brutto) als Aufwandsentschädigung, unabhängig davon, ob die erarbeiteten Unterlagen im weiteren Umsetzungsprozess Berücksichtigung finden.
Eine Jury entscheidet anhand des eingereichten Konzeptes, welches Planungsbüro mit den weiteren Planungsleistungen und der Umsetzung beauftragt wird.
Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
Stimmberechtigte Mitglieder: 1. Herr
Michelmann (Vorsitzender)
2. Frau Rippich – Dezernat III
3. Frau Wagner – Amt 32 Hochbau
4. Herr Schütze – Amt 21 Bildung und Sport
5. Vorsitzende/-r des Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsausschusses
6. Vorsitzende/-r des Finanz- und
Verwaltungsausschusses
7. Vorsitzende/-r des Kultur- und
Bildungsausschusses
Mitglied ohne Stimmrecht: Herr Fach, Stadtplanungsamt
Den Büros wird für das Gesamtbauvorhaben eine Kostenobergrenze in Höhe von 1,5 Mio. Euro vorgegeben. Bewertet werden durch die Jury u. a. die Einhaltung dieser Kosten in der einzureichenden Kostenschätzung, die städtebaulichen Überlegungen zur Platzierung des Neubaus auf dem Grundstück, die architektonische Qualität des Baukörpers, auch im Hinblick auf die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft, sowie das Nutzungs- und Raumkonzept.
Zur Finanzierung des Neubaus und der Einfriedung (zu einem späteren Zeitpunkt) sollen Mittel aus dem STARK V Programm (siehe Beschluss des Stadtrates am 20.02.2019, Vorlage Nr. VI/0615/18) und aus der Städtebauförderung eingesetzt werden. Die entsprechenden Fördermittelanträge sind nach der Entscheidung, welche Vorstudie weiterentwickelt werden soll, zu stellen.
Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im Jahr 2022 abzuschließen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Es werden 5 Planungsbüros
aufgefordert, eine Vorstudie zum Neubau der Mensa mit zwei Klassenräumen,
einschließlich der Neugestaltung der Einfriedung, auf dem Gelände der
Grundschule Staßfurter Höhe einzureichen.
2. Die mit dieser Vorlage festgelegte
Jury entscheidet, welcher Vorschlag ausgewählt und welches Planungsbüro
demzufolge mit der weiteren Planung und Umsetzung beauftragt wird.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
2.1.1.10/
1043.7851388 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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