Betreff
Durchführung einer Vorstudie zum Neubau einer Mensa mit zwei Klassenräumen an der Grundschule Staßfurter Höhe in Aschersleben
Vorlage
VII/0038/19
Aktenzeichen
65-2.00.1
Art
Beschlussvorlage

Das Schulgebäude und die Turnhalle der Grundschule Staßfurter Höhe in Aschersleben wurden bereits saniert. Die Mittagsversorgung erfolgt momentan im Kellergeschoss. Die Lage im Keller sowie die Größe und Ausstattung der Räume sind für die Anzahl der Schüler unzureichend und nicht innerhalb des Gebäudes erweiterbar. In diesem Jahr wurden Container angemietet, da auch die Anzahl der Klassenräume nicht ausreicht.

 

Der vom Amt für Bildung und Sport durchgeführte Demographie-Check hat ergeben, dass auch langfristig die Schülerzahlen auf dem heutigen Niveau bleiben.

 

Die Schulspeisung im Keller und die Nutzung von Containern kann jedoch keine Dauerlösung sein. Es wird deshalb vorgeschlagen, eine Mensa mit zwei Klassenräumen auf dem Schulgelände neu zu bauen. In diesem Zusammenhang soll auch die Einfriedung neu gestaltet werden.

 

Das Schulgebäude und auch die Turnhalle sowie auch die Trafostation an der Ecke zur Brunnenstraße stehen unter Denkmalschutz. Um den hohen städtebaulichen sowie architektonischen Ansprüchen an einen Neubau gerecht zu werden, sollen fünf geeignete Planungsbüros, die noch ausgewählt werden, aufgefordert werden, eine Vorstudie mit Kostenschätzung zum Neubau der Mensa mit zwei Klassenräumen zu entwickeln.

 

Die Büros erhalten jeweils 2.000,00 Euro (brutto) als Aufwandsentschädigung, unabhängig davon, ob die erarbeiteten Unterlagen im weiteren Umsetzungsprozess Berücksichtigung finden.

 

Eine Jury entscheidet anhand des eingereichten Konzeptes, welches Planungsbüro mit den weiteren Planungsleistungen und der Umsetzung beauftragt wird.

 

Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:

 

Stimmberechtigte Mitglieder:      1.            Herr Michelmann (Vorsitzender)

                                                  2.    Frau Rippich – Dezernat III

                                      3.    Frau Wagner – Amt 32 Hochbau

                                      4.    Herr Schütze – Amt 21 Bildung und Sport

                                      5.    Vorsitzende/-r des Stadtentwicklungs- und
                                             Wirtschaftsausschusses

                                      6.    Vorsitzende/-r des Finanz- und Verwaltungsausschusses

                                      7.    Vorsitzende/-r des Kultur- und Bildungsausschusses

 

Mitglied ohne Stimmrecht:   Herr Fach, Stadtplanungsamt

 

 

Den Büros wird für das Gesamtbauvorhaben eine Kostenobergrenze in Höhe von 1,5 Mio. Euro vorgegeben. Bewertet werden durch die Jury u. a. die Einhaltung dieser Kosten in der einzureichenden Kostenschätzung, die städtebaulichen Überlegungen zur Platzierung des Neubaus auf dem Grundstück, die architektonische Qualität des Baukörpers, auch im Hinblick auf die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft, sowie das Nutzungs- und Raumkonzept.

 

Zur Finanzierung des Neubaus und der Einfriedung (zu einem späteren Zeitpunkt) sollen Mittel aus dem STARK V Programm (siehe Beschluss des Stadtrates am 20.02.2019, Vorlage Nr. VI/0615/18) und aus der Städtebauförderung eingesetzt werden. Die entsprechenden Fördermittelanträge sind nach der Entscheidung, welche Vorstudie weiterentwickelt werden soll, zu stellen.

 

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im Jahr 2022 abzuschließen.


 

 

____________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Es werden 5 Planungsbüros aufgefordert, eine Vorstudie zum Neubau der Mensa mit zwei Klassenräumen, einschließlich der Neugestaltung der Einfriedung, auf dem Gelände der Grundschule Staßfurter Höhe einzureichen.

 

2.    Die mit dieser Vorlage festgelegte Jury entscheidet, welcher Vorschlag ausgewählt und welches Planungsbüro demzufolge mit der weiteren Planung und Umsetzung beauftragt wird.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

2.1.1.10/ 1043.7851388

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: