Betreff
Haushaltssatzung der Stadt Aschersleben für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
VII/0036/19
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Die Kommunen haben gemäß § 100 Abs. 1 KVG LSA für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält gemäß § 100 Abs. 2 Ziffern 1 bis 4 KVG LSA die Festsetzung

 

-      des Haushaltsplans mit den in § 101 KVG LSA genannten Bestandteilen;

-      der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung);

-      der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren;

-      des Höchstbetrags der Liquiditätskredite.

 

Da die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer gesondert in der Satzung der Stadt Aschersleben über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre 2019 – 2023 vom 19. 12. 2018 festgesetzt sind, bedarf es gemäß § 100 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA keiner Festsetzung in der Haushaltssatzung 2020.

 

Der vorgesehene Höchstbetrag der Liquiditätskredite übersteigt auch im Haushaltsjahr 2020 ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan, so dass er gemäß

§ 110 Abs. 2 KVG LSA im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises bedarf.

 

Im übrigen enthält der Haushalt 2020 keine genehmigungspflichtigen Teile, zumal wie in den Vorjahren für Investivmaßnahmen keine Kreditaufnahme vorgesehen ist, und auch für die mit Verpflichtungsermächtigungen fortzuführenden Baumaßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 keine Kreditaufnahme erforderlich wird.

 

Da erstmalig seit der Einführung der Doppik gemäß § 98 Abs. 3 Ziffer 1 KVG LSA der Haushalt ausgeglichen ist, weil im Ergebnishaushalt die Erträge die Höhe der Aufwendungen erreichen, fällt die Verpflichtung, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, für das Haushaltsjahr 2020 weg.

 

 


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_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2020 der Stadt Aschersleben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: