Betreff
Wahl der Vertreter der Stadt Aschersleben in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes (UHV) „Selke/Obere Bode„
Vorlage
VII/0019/19
Aktenzeichen
33 - wö/ri
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist Mitglied im Unterhaltungsverband (UHV) „Selke/Obere Bode“. Dem Unterhaltungsverband obliegt entsprechend den Regelungen der Satzung in § 2 Abs. 1 insbesondere die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung nach § 54 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 WG LSA entsenden die Verbandsmitglieder jeweils einen Vertreter, der zu ihrer Vertretung nach den Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechtes befugt ist oder einen durch den Gemeinderat oder den Verbandsgemeinderat bestimmten Einwohner aus dem jeweiligen Gemeindegebiet oder Verbandsgemeindegebiet in die Verbandsversammlung des UHV „Selke/Obere Bode“.

 

Für die Stadt Aschersleben nahmen bereits in der vergangenen Kommunalwahlperiode Frau Petra Wölfli, Leiterin Tiefbauamt, die Funktion als Stimmführerin und Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin Tiefbauamt, die Funktion als Stellvertreterin der Stimmführerin wahr.

 

Für eine rechtsgültige Vertretung im UHV ist gemäß der Satzung des UHV „Selke/Obere Bode“ und des WG LSA ein erneuter Beschluss des Stadtrates für die VII. Kommunalwahl-periode erforderlich.

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Aschersleben entsendet für die VII. Kommunalwahlperiode

 

Frau Petra Wölfli, Leiterin des Tiefbauamtes der Stadt Aschersleben, als Stimmführerin und

 

Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin Tiefbauamt, als Stellvertreterin der Stimmführerin

 

der Stadt Aschersleben in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes (UHV) „Selke/Obere Bode“.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle     

     ,

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: