Die Stadt Aschersleben ist Mitglied im Unterhaltungsverband (UHV) „Selke/Obere
Bode“. Dem Unterhaltungsverband obliegt entsprechend den Regelungen der Satzung
in § 2 Abs. 1 insbesondere die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung nach
§ 54 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Gemäß § 54 Abs. 3 Satz
2 WG LSA entsenden die Verbandsmitglieder jeweils einen Vertreter, der zu ihrer
Vertretung nach den Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechtes befugt ist oder
einen durch den Gemeinderat oder den Verbandsgemeinderat bestimmten Einwohner
aus dem jeweiligen Gemeindegebiet oder Verbandsgemeindegebiet in die
Verbandsversammlung des UHV „Selke/Obere Bode“.
Für die Stadt Aschersleben nahmen bereits in der vergangenen
Kommunalwahlperiode Frau Petra Wölfli, Leiterin Tiefbauamt, die Funktion als
Stimmführerin und Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin Tiefbauamt, die
Funktion als Stellvertreterin der Stimmführerin wahr.
Für eine rechtsgültige Vertretung im UHV ist gemäß der Satzung des UHV „Selke/Obere
Bode“ und des WG LSA ein erneuter Beschluss des Stadtrates für die VII.
Kommunalwahl-periode erforderlich.
Um Zustimmung
zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Aschersleben entsendet für
die VII. Kommunalwahlperiode
Frau Petra Wölfli, Leiterin des
Tiefbauamtes der Stadt Aschersleben, als Stimmführerin und
Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin
Tiefbauamt, als Stellvertreterin der Stimmführerin
der Stadt Aschersleben in die
Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes (UHV) „Selke/Obere Bode“.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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