Betreff
Wahl eines Vertreters in den Vorstand der Stiftung St. Katharinen und St. Elisabeth
Vorlage
VII/0011/19
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Unter Beachtung der Regelungen der Satzung der Stiftung St. Katharinen und St. Elisabeth besteht der Vorstand aus 5 Mitgliedern.

 

Der Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied des Vorstands. Der Stadtrat der Stadt Aschersleben wählt 1 weiteres Mitglied in den Vorstand der Stiftung. Dieses muss der evangelischen Landeskirche oder der katholischen Kirche angehören.

 

Das zu wählende Mitglied des Vorstands wird für die jeweilige Amtsperiode bzw. für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

Dem Vorstand der Stiftung St. Katharinen und St. Elisabeth gehören neben den vorgenannten 2 Mitgliedern der jeweilige Superintendent an der St. Stephanikirche, ein vom Oberbürgermeister nach Anhörung des Superintendenten ernannten Vertreter für die Dauer seiner Zugehörigkeit zur Verwaltung und ein vom Oberbürgermeister nach Anhörung des Superintendenten ernannten ev. Pfarrer von Aschersleben an.

 

Die Stiftungstätigkeit ruht derzeit wegen Vermögenslosigkeit der Stiftung.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat wählt für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Stadtrat der Stadt Aschersleben

 

 

Herrn / Frau                                                                                                                          

 

 

in den Vorstand der Stiftung St. Katharinen und St. Elisabeth.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle  

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: