Betreff
Benennung der Vertreter für das Kuratorium der Rudolf Christian Boettger Stiftung
Vorlage
VII/0009/19
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Unter Beachtung der Regelungen der Satzung der Rudolf Christian Boettger Stiftung besteht das Kuratorium aus mindestens fünf und höchstens acht Mitgliedern.

 

Der Oberbürgermeister ist für die Dauer seiner Amtszeit geborenes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung.

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben benennt für jede der im Stadtrat der Stadt Aschersleben vertretenen Fraktionen jeweils eine/n Vertreter / Vertreterin in das Kuratorium. Diese/r muss kein Mitglied der Fraktion sein. Die Mitglieder werden für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode des Stadtrates benannt. Eine Wiederberufung ist zulässig.

 

Ein/e weitere/r Vertreter/in wird für die Stifterin der Rudolf Christian Boettger Stiftung (Stadt Aschersleben) in das Kuratorium berufen. Dieses wird ebenfalls für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode des Stadtrates benannt. Auch hier ist eine Wiederberufung zulässig.

 

Die Mitglieder des Kuratoriums sollen in Bildungs- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat benennt für die Dauer seiner Amtszeit als Stadtrat der Stadt Aschersleben folgende neue Mitglieder des Kuratoriums der Rudolf Christian Boettger Stiftung

 

  1. als Vertreter / Vertreterinnen der im Stadtrat der Stadt Aschersleben vertretenen Fraktionen

 

Herrn / Frau ……………………………………………..

 

Herrn / Frau ……………………………………………..

 

Herrn / Frau ……………………………………………..

 

Herrn / Frau …………………………………………….. und

 

Herrn / Frau ……………………………………………..

 

sowie

 

  1. als Vertreter / Vertreterin der Stifterin wird folgendes Mitglied benannt:

 

Herr / Frau …………………………………………….

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle  

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: