Betreff
Entsendung der Mitglieder in den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AöR)
Vorlage
VII/0008/19
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Unter Beachtung der Regelungen der Satzung der Stadt Aschersleben für die Aschersleber Kulturanstalt  (AöR) besteht der Verwaltungsrat aus 11 Mitgliedern.

 

Der Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied und hat den Vorsitz im Verwaltungsrat. Die Stadt Aschersleben entsendet in den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) 8 weitere Mitglieder. Daneben gehören 2 Beschäftigtenvertreter dem Verwaltungsrat mit beratender Stimme an. Bezüglich dieser beratenden Mitglieder erfolgt ein gesonderter Beschluss des Stadtrates.

 

Die Entsendung der weiteren Mitglieder in den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) hat unter Beachtung der Regelungen in § 45 Abs. 1 KVG LSA i. V. m § 128 Abs. 1 und § 5 der Satzung der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) zu erfolgen.

 

Die Entsendung der weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen der Satzung mit sofortiger Wirkung für die Dauer von 5 Jahren. Die Amtszeit endet mit dem Ende der Wahlzeit. Sie üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

Die nachfolgend benannten Vertreter werden mit Wirkung ab dem 01.01.2020 in den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) für 5 volle Geschäftsjahre bestellt.:

 

 

  1.                                                                                                

 

 

  1.                                                                                                

 

 

  1.                                                                                                

 

 

  1.                                                                                                

 

 

  1.                                                                                                

 

 

  1.                                                                                                

 

 

  1.                                                                                                

 

 

  1.                                                                                                

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle      

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: