Betreff
Entsendung für den Aufsichtsrat der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
Vorlage
VII/0007/19
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 6 Mitgliedern.

 

Die Stadt Aschersleben hat lt. Gesellschaftsvertrag 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben ist unter Beachtung der kommunalrechtlichen Regelungen geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. Die Stadt Aschersleben entsendet für den Aufsichtsrat ein weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat. Die Entsendung erfolgt gemäß der Regelungen des Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2020.

Weitere Mitglieder das Aufsichtsrates werden von den Gesellschaftern Salzlandkreis, Stadt Seeland und Stadt Falkenstein entsandt.

 

Die Entsendung in den Aufsichtsrat hat unter Beachtung der Regelungen in § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131 Abs. 1 und 3 KVG LSA zu erfolgen.

 

Die Amtszeit des Aufsichtsrates, mit Ausnahme der jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten, beträgt fünf volle Geschäftsjahre. Die entsandten Aufsichtsratsmitglieder bleiben so lange im Amt, bis neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

 

Der/die nachfolgend benannte Vertreter/Vertreterin wird mit Wirkung ab dem 01.01.2020 in den Aufsichtsrat der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben für 5 volle Geschäftsjahre entsandt:

 

 

Frau / Herr ________________________________________________________________

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle  

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle    

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: