Unter Beachtung der Regelungen des
Gesellschaftsvertrages der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben besteht der Aufsichtsrat der
Gesellschaft aus 6 Mitgliedern.
Die Stadt Aschersleben hat lt.
Gesellschaftsvertrag 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.. Der
Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben ist unter Beachtung der
kommunalrechtlichen Regelungen geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. Die Stadt
Aschersleben entsendet für den Aufsichtsrat ein weiteres Mitglied in den
Aufsichtsrat. Die Entsendung erfolgt gemäß der Regelungen des
Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2020.
Weitere Mitglieder das Aufsichtsrates
werden von den Gesellschaftern Salzlandkreis, Stadt Seeland und Stadt
Falkenstein entsandt.
Die Entsendung in den Aufsichtsrat hat
unter Beachtung der Regelungen in § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131
Abs. 1 und 3 KVG LSA zu erfolgen.
Die Amtszeit des Aufsichtsrates, mit
Ausnahme der jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten, beträgt fünf volle
Geschäftsjahre. Die entsandten Aufsichtsratsmitglieder bleiben so lange im Amt,
bis neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben
beschließt:
Der/die nachfolgend benannte
Vertreter/Vertreterin wird mit Wirkung ab dem 01.01.2020 in den Aufsichtsrat
der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben für
5 volle Geschäftsjahre entsandt:
Frau / Herr
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FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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