Unter Beachtung der Regelungen des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschersleben GmbH besteht der
Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister der
Stadt Aschersleben ist geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. Seine Mitgliedschaft
endet mit dem Ausscheiden aus dem Hauptamt. Die Stadt Aschersleben benennt für
den Aufsichtsrat der Gesellschaft 4 weitere Mitglieder. Die envia
Mitteldeutsche Energie AG benennt 2 Mitglieder des Aufsichtsrates.
Die Entsendung der weiteren Vertreter
in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschersleben GmbH hat unter Beachtung der
Regelungen in § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131 Abs. 1 und 3 KVG LSA
zu erfolgen.
Diese erfolgt nach den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für 5 volle
Geschäftsjahre. Diese Vertreter bleiben so lange im Amt, bis neue
Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben
beschließt:
Die nachfolgend benannten Vertreter
werden mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für den Aufsichtsrat der Stadtwerke
Aschersleben GmbH für 5 volle Geschäftsjahre benannt:
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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