Betreff
Benennung der Aufsichtsratsmitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschersleben GmbH
Vorlage
VII/0005/19
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschersleben GmbH besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben ist geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. Seine Mitgliedschaft endet mit dem Ausscheiden aus dem Hauptamt. Die Stadt Aschersleben benennt für den Aufsichtsrat der Gesellschaft 4 weitere Mitglieder. Die envia Mitteldeutsche Energie AG benennt 2 Mitglieder des Aufsichtsrates.

 

Die Entsendung der weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschersleben GmbH hat unter Beachtung der Regelungen in § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131 Abs. 1 und 3 KVG LSA zu erfolgen.

 

Diese erfolgt nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für 5 volle Geschäftsjahre. Diese Vertreter bleiben so lange im Amt, bis neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

Die nachfolgend benannten Vertreter werden mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschersleben GmbH für 5 volle Geschäftsjahre benannt:

 

 

  1.                                                                                    

 

 

  1.                                                                                    

 

 

  1.                                                                                    

 

 

  1.                                                                                    

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle   

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: