Betreff
Übertragung des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen bei Radio HBW
Vorlage
VII/0003/19
Art
Beschlussvorlage

Entsprechend der Regelung in § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse sind Rundfunkübertragungen des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung möglich. Grundlage dieser Regelung ist § 52 Abs. 5 KVG LSA.

 

Bereits seit vielen Jahren überträgt der Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. (radio hbw) ohne Beanstandungen den öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen in seinem Radioprogramm. Damit wird den Bürgern und Einwohnern der Stadt die Möglichkeit gegeben, den Verlauf der Sitzungen als Hörer des Programms von radio hbw mitzuerleben ohne selbst mit anwesend zu ein.

 

Mit Schreiben vom 27.05.2019 beantragt radio hbw auch für die neue Wahlperiode des Stadtrates der Stadt Aschersleben die weitere Aufzeichnung und Ausstrahlung des öffentlichen Teils der Sitzungen des Stadtrates.

 

Weiter beantragt radio hbw, diese Ausstrahlung der Stadtratssitzungen aufzuzeichnen und in die Mediathek des Senders einzustellen. Damit soll auch Interessierten, die zum Sendetermin verhindert sind die Möglichkeit gegeben werden, die Sitzung auf der Internetpräsenz von radio hbw unter www.radio-hbw.de zu einem späteren Zeitpunkt anzuhören.

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

Antrag Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. „radio hbw“ vom 27.05.2019

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Dem Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. „radio hbw“ wird die Erlaubnis erteilt, den öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates der Stadt Aschersleben aufzuzeichnen und auszustrahlen.

 

2.    Die Aufzeichnungen des öffentlichen Teils der Sitzungen des Stadtrates der Stadt Aschersleben durch den Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. „radio hbw“ dürfen in der Mediathek des Senders auf „www-radio-hbw.de veröffentlicht werden.

 

3.    Die Regelungen in § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse sind vom Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. „radio hbw“ ausdrücklich zu beachten.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: