Entsprechend
der Regelung in § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt
Aschersleben und seine Ausschüsse sind Rundfunkübertragungen des öffentlichen
Teils der Stadtratssitzung möglich. Grundlage dieser Regelung ist § 52 Abs. 5
KVG LSA.
Bereits
seit vielen Jahren überträgt der Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. (radio
hbw) ohne Beanstandungen den öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen in seinem
Radioprogramm. Damit wird den Bürgern und Einwohnern der Stadt die Möglichkeit
gegeben, den Verlauf der Sitzungen als Hörer des Programms von radio hbw
mitzuerleben ohne selbst mit anwesend zu ein.
Mit
Schreiben vom 27.05.2019 beantragt radio hbw auch für die neue Wahlperiode des
Stadtrates der Stadt Aschersleben die weitere Aufzeichnung und Ausstrahlung des
öffentlichen Teils der Sitzungen des Stadtrates.
Weiter
beantragt radio hbw, diese Ausstrahlung der Stadtratssitzungen aufzuzeichnen
und in die Mediathek des Senders einzustellen. Damit soll auch Interessierten,
die zum Sendetermin verhindert sind die Möglichkeit gegeben werden, die Sitzung
auf der Internetpräsenz von radio hbw unter www.radio-hbw.de
zu einem späteren Zeitpunkt anzuhören.
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Oberbürgermeister
Anlage:
Antrag Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. „radio hbw“ vom 27.05.2019
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
1. Dem
Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. „radio hbw“ wird die Erlaubnis erteilt,
den öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates der Stadt Aschersleben
aufzuzeichnen und auszustrahlen.
2. Die
Aufzeichnungen des öffentlichen Teils der Sitzungen des Stadtrates der Stadt
Aschersleben durch den Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. „radio hbw“ dürfen
in der Mediathek des Senders auf „www-radio-hbw.de veröffentlicht werden.
3. Die
Regelungen in § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschersleben
und seine Ausschüsse sind vom Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. „radio hbw“
ausdrücklich zu beachten.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
. |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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