Betreff
Hauptsatzung der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0002/19
Aktenzeichen
AZ: 0-13.0/fu-hei
Art
Beschlussvorlage

 

Die Hauptsatzung ist die „Verfassung“ einer Gemeinde. Unter Beachtung der Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist die Gemeinde verpflichtet, eine Hauptsatzung zu erlassen.

 

Dafür ist unter Beachtung der Regelungen in § 10 i. V. m. § 45 Abs. 2 Ziffer 1 KVG LSA der Stadtrat zuständig.

 

Weiter waren und sind dafür ein Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates  und sowohl für den Erlass als auch für jede Änderung die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde erforderlich (§10 Abs. 2 KVG LSA).

 

Um auch hier, wie bei der Geschäftsordnung, eine Kontinuität in der Arbeit des Stadtrates und seiner Ausschüsse zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, für den ab dem 02.07.2019 gewählten Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse die Hauptsatzung der Stadt Aschersleben vom 08.04.2015 in Kraft getreten am 01.08.2015 als Hauptsatzung der Stadt Aschersleben fortzuführen und dies durch Beschluss des Stadtrates entsprechend festzustellen.

 

§ 13 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben regelt die Einwohnerfragestunde nach § 28 Ab 2 KVG LSA. Aufgrund der Neuregelung des KVG LSA vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166) sind die Regelungen zur Einwohnerfragestunde nun in der Geschäftsordnung zu regeln. Die Einwohnerfragestunde ist jetzt in § 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse mit unverändertem Wortlaut geregelt. Die Regelung in § 13 der Hauptsatzung ist damit wegen Änderung des KVG LSA gegenstandslos geworden. § 13 ist deshalb in der in der Anlage beigefügten Hauptsatzung kursiv dargestellt.

 

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

Hauptsatzung der Stadt Aschersleben vom 08.04.2015 in Kraft getreten am 01.08.2015

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Es wird festgestellt, dass die Hauptsatzung der Stadt Aschersleben vom 08.04.2015 in Kraft getreten am 01.08.2015 unverändert als Hauptsatzung der Stadt Aschersleben fortgeführt wird.

 

  1. Es wird weiter festgestellt, dass § 13 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben (Einwohnerfragestunde) aufgrund der Neuregelung im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gegenstandslos ist. Die Einwohnerfragestunde ist jetzt in § 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse mit unverändertem Wortlaut geregelt.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     .

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: