Die
Hauptsatzung ist die „Verfassung“ einer Gemeinde. Unter Beachtung der
Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist
die Gemeinde verpflichtet, eine Hauptsatzung zu erlassen.
Dafür ist unter Beachtung der Regelungen in § 10 i. V. m. § 45 Abs. 2 Ziffer 1 KVG LSA der Stadtrat zuständig.
Weiter
waren und sind dafür ein Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des
Stadtrates und sowohl für den Erlass als
auch für jede Änderung die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde
erforderlich (§10 Abs. 2 KVG LSA).
Um auch hier, wie bei der
Geschäftsordnung, eine Kontinuität in der Arbeit des Stadtrates und seiner
Ausschüsse zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, für den ab dem 02.07.2019
gewählten Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse die Hauptsatzung
der Stadt Aschersleben vom 08.04.2015
in Kraft getreten am 01.08.2015 als Hauptsatzung der Stadt Aschersleben
fortzuführen und dies durch Beschluss des Stadtrates entsprechend
festzustellen.
§ 13 der Hauptsatzung der Stadt
Aschersleben regelt die Einwohnerfragestunde nach § 28 Ab 2 KVG LSA. Aufgrund
der Neuregelung des KVG LSA vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166) sind die
Regelungen zur Einwohnerfragestunde nun in der Geschäftsordnung zu regeln. Die
Einwohnerfragestunde ist jetzt in § 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der
Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse mit unverändertem Wortlaut geregelt.
Die Regelung in § 13 der Hauptsatzung ist damit wegen Änderung des KVG LSA
gegenstandslos geworden. § 13 ist deshalb in der in der Anlage beigefügten
Hauptsatzung kursiv dargestellt.
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Oberbürgermeister
Anlage:
Hauptsatzung
der Stadt Aschersleben vom 08.04.2015 in Kraft getreten am 01.08.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Es wird festgestellt, dass die Hauptsatzung der
Stadt Aschersleben vom 08.04.2015 in Kraft getreten am 01.08.2015
unverändert als Hauptsatzung der Stadt Aschersleben fortgeführt wird.
- Es
wird weiter festgestellt, dass § 13 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben
(Einwohnerfragestunde) aufgrund der Neuregelung im
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
gegenstandslos ist. Die Einwohnerfragestunde ist jetzt in § 6 der
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine
Ausschüsse mit unverändertem Wortlaut geregelt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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