Der neu gewählte Stadtrat muss sich
eine Geschäftsordnung geben. Dies regelt § 59 Kommunalverfassungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA).
Dabei kann der Gemeinderat auch die
Geschäftsordnung des bisherigen Stadtrates übernehmen.
Um eine Kontinuität in den inneren
Angelegenheiten des Stadtrates und seiner Ausschüsse zu gewährleisten wird
vorgeschlagen, für den ab dem 02.07.2019 gewählten Stadtrat der Stadt
Aschersleben und seine Ausschüsse die Geschäftsordnung
für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse vom 09.04.2015 in
der Fassung der 1. Änderung vom 07.09.2017 mit nachfolgenden drei Änderungen zu
übernehmen und entsprechend zu beschließen.
Die
Geschäftsordnung ist aufgrund einer erfolgten Änderung des KVG LSA mit Gesetz
vom 22.06.2018 anzupassen. Diese Änderungen beinhalten:
- Die Regelungen zur Einwohnerfragestunde sind nicht
mehr in der Hauptsatzung, sondern in der Geschäftsordnung aufzunehmen [§
28 Abs. 2 KVG LSA]. Dies erfordert eine Übernahme der bestehenden Regelung
in § 13 der Hauptsatzung in die Geschäftsordnung. Die Regelung wird
inhaltlich nicht geändert. Die Neuregelung in der Geschäftsordnung erfolgt
in § 6 der Geschäftsordnung. Die Reihenfolge der sich anschließenden
Paragrafen ändert sich entsprechend.
- Über die Niederschriften der Sitzungen des Stadtrates und seiner
Ausschüsse ist abzustimmen. Eine bloße Feststellung der Niederschriften
ist nicht mehr ausreichend [§ 58 Abs. 2 KVG LSA]. Diese Änderung der
Geschäftsordnung erfolgt in § 5 Abs. 3 unter der Ziff. 1. Öffentlicher
Teil unter c) sowie unter der Ziff. 2. Nicht öffentlicher Teil unter b).
- Zur Einsichtnahme des öffentlichen Teils der Niederschriften sind
ausdrücklich Regelungen in der Geschäftsordnung aufzunehmen [§ 58 Abs. 3
KVG LSA]. Die insoweit erforderliche Änderung der Geschäftsordnung erfolgt
in § 15 der Geschäftsordnung im neuen Abs. 6.
Den Stadträten wird neben der zu
beschließenden neuen Geschäftsordnung (Anlage 1) zusätzlich eine
Geschäftsordnung als Anlage übergeben, welche die vorgenannten drei Änderungen farbig markiert enthält (Anlage 2 –
Lesefassung).
Es wird bereits jetzt darauf
hingewiesen, dass mit der Einführung der digitalen Ratsarbeit bei der Stadt
Aschersleben weitere Änderungen in der Geschäftsordnung erforderlich werden
können.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 -
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse
Anlage 2 -
Lesefassung der Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
Die in der Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung für
den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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