Betreff
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse
Vorlage
VII/0001/19
Aktenzeichen
fu-he
Art
Beschlussvorlage

Der neu gewählte Stadtrat muss sich eine Geschäftsordnung geben. Dies regelt § 59 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA).

 

Dabei kann der Gemeinderat auch die Geschäftsordnung des bisherigen Stadtrates übernehmen.

 

Um eine Kontinuität in den inneren Angelegenheiten des Stadtrates und seiner Ausschüsse zu gewährleisten wird vorgeschlagen, für den ab dem 02.07.2019 gewählten Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse vom 09.04.2015 in der Fassung der 1. Änderung vom 07.09.2017 mit nachfolgenden drei Änderungen zu übernehmen und entsprechend zu beschließen.

 

Die Geschäftsordnung ist aufgrund einer erfolgten Änderung des KVG LSA mit Gesetz vom 22.06.2018 anzupassen. Diese Änderungen beinhalten:

 

  1. Die Regelungen zur Einwohnerfragestunde sind nicht mehr in der Hauptsatzung, sondern in der Geschäftsordnung aufzunehmen [§ 28 Abs. 2 KVG LSA]. Dies erfordert eine Übernahme der bestehenden Regelung in § 13 der Hauptsatzung in die Geschäftsordnung. Die Regelung wird inhaltlich nicht geändert. Die Neuregelung in der Geschäftsordnung erfolgt in § 6 der Geschäftsordnung. Die Reihenfolge der sich anschließenden Paragrafen ändert sich entsprechend.

 

  1. Über die Niederschriften der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse ist abzustimmen. Eine bloße Feststellung der Niederschriften ist nicht mehr ausreichend [§ 58 Abs. 2 KVG LSA]. Diese Änderung der Geschäftsordnung erfolgt in § 5 Abs. 3 unter der Ziff. 1. Öffentlicher Teil unter c) sowie unter der Ziff. 2. Nicht öffentlicher Teil unter b).

 

  1. Zur Einsichtnahme des öffentlichen Teils der Niederschriften sind ausdrücklich Regelungen in der Geschäftsordnung aufzunehmen [§ 58 Abs. 3 KVG LSA]. Die insoweit erforderliche Änderung der Geschäftsordnung erfolgt in § 15 der Geschäftsordnung im neuen Abs. 6.

 

Den Stadträten wird neben der zu beschließenden neuen Geschäftsordnung (Anlage 1) zusätzlich eine Geschäftsordnung als Anlage übergeben, welche die vorgenannten drei Änderungen farbig markiert enthält (Anlage 2 – Lesefassung).

 

Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass mit der Einführung der digitalen Ratsarbeit bei der Stadt Aschersleben weitere Änderungen in der Geschäftsordnung erforderlich werden können.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:

Anlage 1 - Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse

Anlage 2 - Lesefassung der Geschäftsordnung


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die in der Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     .

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: