Am 13. Dezember 2018 hat der Landtag die 5. Änderung des
Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Danach sind die Kostenbeiträge jetzt
wieder an die Gemeinde zu entrichten, in der die Kindertageseinrichtung ihren
Sitz hat. Aus diesem Grund macht sich auch die Änderung der
Kostenbeitragssatzung erforderlich.
Daneben sind aus
rechtlich formalen Gründen, Hinweisen der Kommunalaufsicht, aber auch aus
praktikablen Erwägungen heraus Änderungen an der aktuell gültigen Satzung
notwendig. Aufgrund des Umfangs der Änderungen soll eine Neufassung der
Kostenbeitragssatzung beschlossen werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Satzung über die Festsetzung und
Entrichtung von Kostenbeiträgen für die Benutzung einer
Kindertageseinrichtung im Gebiet der
Stadt Aschersleben (Kostenbeitragssatzung)
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung und
Entrichtung von Kostenbeiträgen für die Benutzung einer Kindertageseinrichtung
im Gebiet der Stadt Aschersleben (Kostenbeitragssatzung).
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:
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Herr
Schütze |
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